Schwerer Missbrauch unter Schülern im Internat?

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Zwei Urteile sind gefallen, drei weitere folgen im August bei der nächsten Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt.

Von Gernot Heigl

Vergewaltigung und Schwerkriminalität im Internat? Schwere Vorwürfe gegen fünf Schüler (alle 15 Jahre), die einem Klassenkameraden übel mitgespielt haben sollen.

Vor Gericht erschienen die Schüler einer Fachhochschule in NÖ ansprechend gekleidet, hatten ein adrettes Auftreten und gaben klare Antworten – Vorstrafen hatte keiner von ihnen.

Das Quintett wirkte vor Gericht so, als könnte es keiner Fliege etwas zuleide tun. Dennoch saßen die fünf als Angeklagte im Landesgericht.

Die massiven Vorwürfe der Staatsanwältin: „Wir sprechen von geschlechtlicher Nötigung und Vergewaltigung, also Schwerkriminalität. Opfer ist ein Klassenkamerad.“ Nach dieser Einleitung folgten Details zu Übergriffen, in denen eine mentholhaltige Flüssigkeit, Bananenmilch und Lockenschaum thematisiert wurden. Und der Ort, wo sie landeten – in der Unterhose des Opfers.

Dem nicht genug, ortete die Anklägerin „bei den Beschuldigten im Laufe der Zeit eine Steigerung der kriminellen Energie“, es sei sogar zu einer Vergewaltigung des Mitschülers gekommen: „Nicht im klassischen Stil. Trotzdem ist das kein kleiner Blödsinn gewesen und nicht erledigt durch eine Entschuldigung. Das war kein Spaß, kein Jux und keine Tollerei.“ 

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Viel los vor dem Verhandlungssaal in Eisenstadt.

Die Staatsanwältin weiter: „Im Fall geht es auch um Mobbing und Erniedrigung. Und um schambehaftete Vorfälle, die beim Opfer mitten in der pubertären Entwicklung psychische und physische Schäden und Spuren verursacht haben. Für mich handelt es sich um Schwerkriminalität.“

Zwei Urteile wurden gefällt

Dem widersprachen die fünf Verteidiger energisch und konterten mit rechtlich unkorrekten Anklagepunkten und überzogenen Darstellungen. Florian Astl, Anwalt des Erstangeklagten, führte Langeweile im Internatsleben, blöde Ideen, Scherze und Gruppendynamik ins Treffen. „Aber definitiv handelt es sich nicht um Schwerkriminalität.“

Bis auf den Fünftangeklagten, der jede Schuld von sich wies, bekannten sich die Burschen aus dem Burgenland und aus NÖ teilgeständig. Dann wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen und der Prozess fortgeführt.

Die Entscheidung am Nachmittag: Für die Beschuldigten eins, zwei und fünf geht der Prozess Mitte August weiter. Die beiden anderen Angeklagten bekommen wegen schwerer Nötigung respektive Vergewaltigung drei beziehungsweise zwei Jahre Probezeit – inklusive Bewährungshilfe, Männerberatung und Psychotherapie.

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