Tulln: Freisprüche für Vater und Sohn nach Tod einer jungen Frau

Nach dem Tod einer 23-Jährigen mussten sich ein Mann und sein Vater vor Gericht verantworten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das St. Pöltner Landesgericht von außen.

Eine Begegnung, ein Spaziergang, eine Übernachtung – aus der eine junge Frau nicht mehr erwachte: Mit zwei nicht rechtskräftigen Freisprüchen ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten ein Prozess um den Tod einer 23-Jährigen infolge einer Mischintoxikation zu Ende gegangen.

Ein 38-Jähriger und dessen Vater (63) hatten sich wegen des Verdachts auf grob fahrlässige Tötung sowie Unterlassung der Hilfeleistung verantworten müssen. Die Einzelrichterin sah jedoch kein strafbares Verhalten, sondern eine "Aneinanderreihung sehr unglücklicher Umstände".

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens handle es sich um eine menschliche Tragödie, hatte der Staatsanwalt zu Beginn erklärt. Der Erstangeklagte hatte die junge Frau am 11. Oktober 2025 in Wien kennengelernt. Eine zufällige Begegnung, wie er im Gericht schilderte. Man sei sich "auf Anhieb sehr sympathisch" gewesen. Laut Anklage waren die folgenden Stunden von gemeinsamem Alkohol- und Substanzkonsum geprägt, was von der Verteidigung bestritten wurde.

Der Mann nahm die 23-Jährige, die keinen festen Wohnsitz hatte, schließlich mit zu sich nach Hause nach Zwentendorf (Bezirk Tulln). Andernfalls hätte sie vorgehabt, im Keller eines Wiener Wohnhauses zu übernachten.

Rettung nicht verständigt

Während der Fahrt habe sich der Zustand der jungen Frau verschlechtert. Der Erstangeklagte erklärte, er sei von Müdigkeit und Alkoholisierung ausgegangen und habe unterwegs noch mit ihr gesprochen. In Zwentendorf gelang es ihm nicht, die junge Frau zu wecken. Er holte seinen Vater zu Hilfe, gemeinsam trugen sie die Frau ins Haus. Eine Rettung wurde trotz Anraten der Eltern nicht verständigt. "Ich dachte, das Mädel ist müde, ist betrunken", sagte der Angeklagte. Später erklärte er: "Es tut mir leid, dass wir nicht anders gehandelt haben."

Der Staatsanwalt ging hingegen von einem akut lebensbedrohlichen Zustand aus. Die Frau wurde ins Zimmer des 38-Jährigen gebracht. Hier hätten die Angeklagten unterlassen, für die gebotene medizinische Hilfe zu sorgen, so der Vorwurf.

Todesursache war ein Lungenödem

Am nächsten Tag fand der 38-Jährige die junge Frau leblos auf. Als Todesursache wurde ein Lungenödem infolge einer Mischintoxikation festgestellt, so der Gutachter. Nachgewiesen wurden unter anderem Morphin, Pregabalin, Oxazepam, Clonazepam und Alkohol. Eine Dosis Morphin war laut Gutachter die ausschlaggebende Substanz, der genaue Zeitpunkt der Einnahme konnte jedoch nicht geklärt werden.

In der Urteilsbegründung sprach die Richterin von einem "großen Unglücksfall". Eine junge Frau sei viel zu früh gestorben, strafrechtlich sei den beiden Angeklagten jedoch kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Der Erstangeklagte hätte laut eigener Aussage keinen Substanzkonsum bemerkt. Hier gebe es nur "Vermutungen, die für eine Verurteilung in der Form nicht reichen". Die Frau sei in stabile Seitenlage gebracht worden, der Angeklagte habe sie nicht allein gelassen und "das, was in seiner Macht gelegen ist, auch getan". Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

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