Urteil: Keine Meldepflicht im Krankenstand
27.000 Euro erkämpfte die Arbeiterkammer NÖ für einen Mechaniker aus dem südlichen Niederösterreich. Zudem sind Angestellte nun um eine Erkenntnis reicher: ein Angestellter muss sich im Krankenstand nicht danach erkundigen, was es in seiner Firma gerade Neues gibt. Deshalb sei auch die Entlassung des 38-jährigen Mannes nicht rechtens, heißt es in einem Gerichtsurteil.
Der Chef hatte dem langjährigen Mechaniker mangelndes Interesse am Betrieb unterstellt, weil er sich während des Krankenstands nicht nach dem Rechten in der Firma erkundigt hatte. Damit wurde die Entlassung des 38-Jährigen begründet. Doch das hielt vor der Justiz nicht stand.
Die AK Niederösterreich übernahm vor dem Arbeits- und Sozialgericht die Rechtsvertretung, und das mit Erfolg. Ein derartiges Verhalten stellt keinen Entlassungsgrund dar. Die Krankmeldung erfolgte ordnungsgemäß und der Arbeitnehmer hat sich in allen Belangen korrekt verhalten. "Wir haben für den Betroffenen 27.000 Euro an Ansprüchen geholt“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Die Abfertigung hätte der Familienvater im Falle einer Entlassung verloren.
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