Umwidmungen: Land NÖ bremst Wildwuchs

Umwidmungen: Land NÖ bremst Wildwuchs
Schnellere Verfahren und weniger Bürokratie für kleinräumige Projekte in Gemeinden, strengere Vorgaben für große Änderungswünsche.

Grund und Boden sind wertvoller geworden. Die Zeiten, in denen Gemeinden Wiesen und Ackerland nach Belieben in Bauland oder Betriebsgebiete umgewidmet haben, sollten der Vergangenheit angehören. Dennoch waren zuletzt immer mehr Städte – speziell rund um Wien – unglücklich darüber, wie beispielsweise fast jedes freie Grundstück für großvolumigen Wohnbau genutzt wurde. Gleichgültig, ob die notwendige Infrastruktur vorhanden ist oder nicht. Wehren konnte man sich dagegen nur mit zeitlich begrenzten Bausperren. Jetzt allerdings verhilft der Landtag in Niederösterreich den Kommunen zu neuen Raumplanungsinstrumenten, um eine örtliche Entwicklung auch wirklich steuern zu können.

Die entsprechenden Änderungen im Raumordnungsgesetz wurden von der ÖVP als Initiativantrag bereits eingebracht. Diskutiert und abgestimmt darüber wird in der Juli-Sitzung des Landtags.

Die Intention beschreibt Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) so: „Wir wollen mit dem Boden sparsamer umgehen, aber gleichzeitig auch Wachstum zulassen. Es geht um eine nachhaltige Landesentwicklung, die mit Hausverstand betrieben werden soll.“

Entwicklungskonzepte

Der konkrete Plan: Bei Umwidmungen für maximal einen Hektar Wohnbauland oder zwei Hektar Betriebsgebiet innerhalb einer Gemeinde werden Verfahren, etwa für eine Betriebserweiterung, einfacher gemacht und beschleunigt. Von bisher sechs Monaten auf nun maximal drei. Notwendig dafür ist, dass die jeweilige Kommune bereits ein örtliches Entwicklungskonzept vorweisen kann, das von den Raumplanern abgesegnet ist. Hauptkriterium ist die strategische Wohnplanung in der Gemeinde, wo auch auf den Bodenverbrauch genau geachtet wird. Von den 573 Gemeinden in NÖ können 360 bereits so ein Konzept vorweisen.

Umwidmungen: Land NÖ bremst Wildwuchs

Raumplanung neu: Hofer, Schneeberger, Pernkopf

Auf der anderen Seite werden Neu-Widmungen über diese Hektarvorgaben hinaus strenger geprüft oder eingebremst. Sie müssen jedenfalls in eine überörtliche Raumplanung einfließen. Mehrere Gemeinden müssen sich gemeinsam entscheiden, wo ein größeres Betriebsgebiet entstehen soll und wo die Grünzonen abgesichert werden müssen. Pernkopf: „Diese Maßnahme dient auch dazu, um diese überörtlichen Festlegungen nicht durch unabgestimmte örtliche Planungen zu hemmen. Da geht es auch um die Eindämmung des Bodenverbrauches.“ Ein Beispiel dafür ist bereits der grüne Ring um Wien.

Federführend war auch Klubobmann Klaus Schneeberger (ÖVP) bei der Entwicklung des Konzeptes dabei. Als Bürgermeister von Wiener Neustadt ist diese Problematik für ihn politischer Alltag. Er ist überzeugt, dass „die Leute mehr an Lebensqualität gewinnen“ und von den Bürgermeistern „Druck genommen wird“.

Einer der Bürgermeister, der froh ist, dass die größere Raumplanung künftig interkommunal stattfinden muss, ist Erich Hofer (ÖVP) aus Auersthal, Bezirk Gänserndorf: „Die Gemeinden müssen auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Der Konkurrenzdruck ist weg.“

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