Tulln: Nach Freispruch folgt nun die sofortige Abschiebung

Tulln: Nach Freispruch folgt nun die sofortige Abschiebung
Der Asylantrag jenes Afghanen, der wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen vor Gericht stand, wurde abgewiesen.

Am Abend des 27. März 2018 verließ Shehrzai D. die Justizanstalt St. Pölten als freier Mann. Stunden zuvor war der Afghane und ein weiterer Angeklagter, ein Somalier, in einem nicht öffentlichen Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln freigesprochen worden. Die beiden Männer sollen das Mädchen in der Nähe eines Flüchtlingsheimes in Niederösterreich attackiert und mehrmals vergewaltigt haben. Die Verdächtigen bestritten bis zuletzt die Vorwürfe und sprachen von „einvernehmlichen Sex“.

Die nicht rechtskräftige Entscheidung des Gerichts sorgte für einen Sturm der Entrüstung, die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde ein. In weiterer Folge müsste nun der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob es zu einer Neuauflage des Prozesses kommt.

Doch ein solches Szenario wird immer unwahrscheinlicher. Der Grund: Die beiden Männer könnten demnächst in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Im Fall des heute 19-jährigen Afghanen liegt laut KURIER-Informationen bereits der Bescheid des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl bereits vor. Darin heißt es: „Ihr Antrag auf Internationalen Schutz wird (...) abgewiesen“. Eine aufschiebende Wirkung gibt es nicht. Das heißt, dass D. theoretisch in den nächsten Flieger gesetzt werden und wieder nach Afghanistan gebracht werden kann.

 

Tulln: Nach Freispruch folgt nun die sofortige Abschiebung

Beschwerde erhoben

Für die Rechtsberater des jungen Mannes ist diese Vorgehensweise „völlig unverständlich“, wie sie sagen. Mittlerweile ist schon Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt worden.

„Mein Mandant befindet sich schon seit mehreren Jahren in Österreich. Obwohl das Urteil nicht rechtskräftig ist, hat er nun den negativen Bescheid erhalten und zudem wurde die aufschiebende Wirkung aberkannt“, sagt einer der Anwälte.

Zudem weist die Rechtsberaterin, die nach Urteil mehrfach schriftlich und am Telefon bedroht wurde darauf hin, dass ihr Mandant entgegen anders lautender Berichten nicht untergetaucht sei. „Diese haben jeder Grundlage entbehrt“, sagt sie im KURIER-Gespräch.

Sie stellt sich nun die Frage, ob mit dieser Vorgehensweise jemals die Causa abgeschlossen werden kann. Denn klar ist: Eine weitere Verhandlung ist in Abwesenheit der beiden Männer nicht möglich. Auch eine finanzielle Entschädigung des Opfers sei dadurch undenkbar.

Opferanwalt

Ewald Stadler, der Opferanwalt der damals 15-Jährigen, wurde über den Abschiebebescheid noch nicht informiert, wie er betont.

„Natürlich hoffe ich, dass es zu einem neuen Prozess kommt und ein Urteil gefällt wird, das auch den Beweisen gerecht wird, die es in diesem Fall gibt.“

Stadler glaubt, dass es möglicherweise noch zu einem Informationsaustausch zwischen der Staatsanwaltschaft St. Pölten und dem Amt für Fremdenrecht und Asyl kommen könnte, um hier einen gemeinsamen Weg zu finden.

Kommentare