Toxikologische Untersuchung nach Tod von Häftling angeordnet

Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein
Nach dem Ableben eines ehemaligen Profiboxers gibt es aber vorerst keine Hinweise auf Fremdverschulden.

Im Zusammenhang mit dem Ableben eines Häftlings der Justizanstalt Krems-Stein, der in der vergangenen Woche ohne Bewusstsein in seiner Zelle gefunden und nach seiner Einlieferung in ein Spital gestorben ist, lässt die Staatsanwaltschaft Krems neben der Obduktion auch eine toxikologische Untersuchung des Leichnams durchführen. Das sei in derartigen Fällen üblich, teilte Behördensprecher Franz Hütter am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage mit.

Es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, man gehe vorerst nicht von einem "bedenklichen Todesfall" aus, sagte Hütter. Die Ergebnisse der in die Wege geleiteten Untersuchungen würden "in einigen Wochen" vorliegen.

Justizministerium wehrt sich

Unterdessen ist das Justizministerium weiteren medial kolportierten Vorwürfe in Richtung der JA Stein entgegengetreten. Der Mann - ein 38 Jahre alter Ex-Profi-Boxer tschetschenischer Herkunft - sei korrekt behandelt worden. "Jegliche Vorwürfe, dass er diskriminiert worden sei und weitere Gefangene in der Justizanstalt Stein misshandelt und isoliert würden, entbehren jeder Grundlage", bekräftigte das Ministerium auf APA-Anfrage.

Der Insasse habe sich nicht in "Isolationshaft" befunden, sondern sei in einer regulären Einzelzelle untergebracht gewesen: "Solche Einzelhafträume stellen einen gesetzlichen Unterbringungsstandard dar. Einzelhafträume werden nach Kapazitäten und in den überwiegenden Fällen auch auf Wunsch des Insassenvergeben." Im konkreten Fall sei die singuläre Unterbringung keine Sicherheitsmaßnahme gewesen.

Der Häftling sei auch regulär mit Essen versorgt worden, betonte das Ministerium. Die Mahlzeitenausgabe an Häftlinge werde dokumentiert und lasse sich daher lückenlos nachvollziehen.

Nicht gelten ließ man im Palais Trautson die Behauptung, die Familie des Verstorbenen sei nicht zeitnahe vom Tod des 38-Jährigen verständigt worden: "Die Familie des Verstorbenen wurde am Todestag durch die Leiterin des Sozialen Dienstes telefonisch verständigt. Dabei wurden die Informationen weitergegeben, die der Justizanstalt vorliegen. Bedauerlicherweise konnten keine Angabe zu der Todesursache gemacht werden, da die Obduktion noch nicht abgeschlossen ist."

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