Tödlicher Unfall durch Polizeieinsatz

AKH-Krankenpfleger Siegfried Pfalzer starb auf Weg zur Arbeit.
Staat zur Haftung verurteilt: Familienvater kam Funkwagen mit Motorrad in die Quere, Beamte unglaubwürdig.

Die Verfolgung des Temposünders war ergebnislos geblieben, dafür kostete sie ein Menschenleben: Wegen des waghalsigen Wendemanövers eines Polizisten brach sich der Krankenpfleger Siegfried Pfalzer aus Mistelbach am 7. Oktober 2010 auf seinem Motorrad das Genick.

So steht es im druckfrischen Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen, das die Republik Österreich zur Zahlung von 40.000 Euro an die Lebensgefährtin des 36-Jährigen sowie zum Unterhalt für seine zweieinhalbjährigen Zwillinge Lea und Lukas verpflichtet.

Siegfried hatte noch nie einen Unfall mit dem Motorrad“, erzählt Doris Blösel. Erst kurz vor seinem Tod habe er gesagt, „dass er jetzt sicher nicht schnell fährt, weil die Kinder da sind.“

Strafverfahren

Das nützte ihm alles nichts. Der Polizist lenkte den Streifenwagen „ohne auf das im Fließverkehr sich annähernde Motorrad zu achten“ (Urteil) von einem Feldweg auf die Bundesstraße. Pfalzer musste mit einer Vollbremsung reagieren, wodurch die Maschine über eine Böschung rutschte. Nachdem sich der Beamte und sein Beifahrer auf einen Fahrfehler Pfalzers ausgeredet hatten, wurde das Strafverfahren eingestellt.

Es muss nach Einschätzung des Anwalts von Doris Blösel, Johann Etienne Korab, wieder aufgenommen werden. Denn Zivilrichter Karl Lughofer ortet – höflich ausgedrückt – massive Widersprüche in den Angaben der Polizisten. So gab der Lenker an, vom Unfall nichts gehört oder gesehen zu haben, während er ihn nach den Angaben eines Zeugen sehr wohl wahrgenommen hat.

Aufgestoßen ist dem Richter auch, dass die Polizisten nicht gleich, sondern erst am nächsten und übernächsten Tag einvernommen worden waren. Die erhebenden Kollegen am Unfallort hatten sich zunächst mit einer „Zusammenfassung informeller Angaben“ begnügt.

Dass der Lenker seinen Beifahrer noch gefragt habe, ob der Weg frei sei, kaufte ihm der Richter nicht ab. Und dass er keinen Lichtschein des Motorrades gesehen haben will (der Unfall geschah in der Morgendämmerung), widerlegte der Gutachter. Das Motorrad konnte ohne Scheinwerfer gar nicht in Betrieb genommen werden.

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