Tödlicher Bootsunfall: Experten für Rechtsfahrgebot auf der Donau
Der 26. Juli 2014 war der perfekte Tag für eine Bootstour. Die Sonne strahlte, die Donau war ein ruhiger Fluss.Fünf Freizeitsportler nutzten die guten Bedingungen, um mit ihrem Boot auszufahren. Mit dabei: Norbert K., ein routinierter Ruderer, der als Schiffsführer fungierte. Der 71-Jährige musste dem Steuermann Anweisungen geben. Denn dieser hatte, wie die Experten der Bundesanstalt für Verkehr eineinhalb Jahre später in ihrem Unfallbericht schreibt, "keine Kenntnisse vom Rudern und Steuern des Bootes". Er war für einen Kollegen, der ausgefallen war, eingesprungen.
Strömung
Als das Quintett im Bereich Schönbühel die Stelle "Kuh und Kalb" passieren wollte, passierte das Unglück. Ihnen kamen die beiden Schubschiffe "Herzog Tassilo" und "Serenade 2" entgegen. Ein Schiff wollte gerade das andere überholen, die Besatzung des Ruderbootes geriet plötzlich in eine schwierige Situation.
Im Ministerium wurde die tödliche Kollision in weiterer Folge genau analysiert. Die Experten begaben sich auch zur Unfallstelle "Kuh und Kalb". Weil am linken Donauufer die Einsicht in die Engstelle beschränkt sei, sprechen sie sich nun für ein Rechtsfahrgebot für Sportboote aus. Diese würden dadurch "einen besseren Überblick über die Situation in diesem Bereich erhalten und dadurch mehr Zeit und bessere Möglichkeiten vorfinden, um der Berufsschifffahrt auszuweichen". Sie empfehlen zudem stromabwärts das Anbringen von Warnhinweisen.
Ob diese Empfehlungen umgesetzt werden, ist fraglich. Skeptisch zeigt man sich etwa bei der Strompolizei. "Wenn sich die kleinen Boote seitlich halten, besteht die Gefahr, dass sie in einen Felsen krachen. Der tödliche Unfall war aus meiner Sicht eine Verkettung unglücklicher Umstände", sagt ein Ermittler.
Kommentare