Todesorkan: Gemeinde muss zahlen

Orkan hinterließ 2012 eine Spur der Verwüstung
Zwei Menschen starben in Pöchlarn durch einen abgebrochenen Ast, nach vier Jahren landete die Causa vor Gericht.

"Diesen Tag", sagt Hans Weißinger, "werde ich nie vergessen." Am 28. Juli 2012 besuchte Weißinger ein Mittelalterfest in Pöchlarn (Bezirk Melk). In den Abendstunden dann die Tragödie. Eine Schlechtwetterfront zog auf, orkanartige Böen mit Geschwindigkeiten von bis 125 km/h wirbelten Zelte durch die Luft und brachen den Ast eines Kastanienbaums ab. Zwei Menschen starben, 13 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Darunter auch der Klein-Pöchlarner, der beinahe sein Bein verlor. "Ich habe heute noch Schmerzen", erzählt er.

Jahrelang blieb die Schuldfrage ungeklärt. 2015 stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen den damaligen Bürgermeister Alfred Bergner, den Bauhofleiter und Co. ein. Doch damit war das düstere Kapitel noch nicht abgeschlossen.

Todesorkan: Gemeinde muss zahlen
johann Weißinger , Opfer Pöchlarn
Es sollte insgesamt vier Jahre dauern, bis die Causa vor Gericht landete. Am Donnerstag kamen Betroffene wie Weißinger ins Bezirksgericht Neulengbach, um dem Strafverfahren beizuwohnen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage nach dem Verbandsveranwortlichkeitsgesetz erhoben. Das heißt, dass sich keine natürlichen Personen verantworten mussten, sondern die Gemeinde. Der Vorwurf: Man habe vor dem Unglückstag keine fachgerechte Beurteilung bei dem Kastanienbaum vorgenommen. Ein Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass eine Kronenreduktion nach dem Umschneiden eines Nachbarbaumes notwendig gewesen wäre.

Höhere Gewalt

Rechtsanwalt Gerhard Taufner, der die Gemeinde vertritt betonte hingegen, dass selbst Fachleute der BH nicht erkannt hätten, dass eine Kronenreduktion gebraucht hätte. Es sei "höhere Gewalt" vorgelegen,. "Dieses Unglück war nicht vorhersehbar." Die Anforderungen an Baumbesitzer müssten angemessen sein, die Auswirkungen eines Orkans könne man nicht vorhersehen, so Taufner. Der Richter folgte dem Gutachter und fällte ein (nicht rechtskräftiges) Urteil: Die Gemeinde muss eine Geldstrafe in der Höhe von 1250 Euro zahlen. Für einige der Betroffenen, die von Anwalt Hans-Jörg Haftner vertreten werden, geht es nun darum, ob ihnen Geld zugesprochen wird. Die Causa ist somit noch immer nicht beendet.

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