Tod im Keller: Angeklagter bald wieder frei

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
70-Jähriger starb bei Rauferei mit seinem Sohn. Rasch war klar, dass es kein Mord war.

War es Mord, fahrlässige Tötung oder Notwehr? Es war diese eine Frage, die zu Beginn des Prozesses am Mittwoch im Landesgericht St. Pölten über den Geschworenen schwebte. Neben ihnen hatte Martin B. platzgenommen, der seinen Vater am Gewissen haben soll. Der Angeklagte, der von Anwalt Manfred Arbacher-Stöger vertreten wurde, bekannte sich zur Mordanklage nicht schuldig.
Rückblende: Am 24. März 2017 entlud sich im Heizkeller eines Bauernhofes im Bezirk St. Pölten ein jahrelanger Familienstreit. Dabei attackierte Gottfried B. seinen Sohn Martin. Der 70-Jährige versetzte dem 47-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht, es kam zu einem Gerangel, bis beide am Boden lagen. „Er wollte mir an die Gurgel gehen, da habe ich ihn in den Finger gebissen“, erzählt der Angeklagte. Schließlich seien die beiden hintereinander zu liegen gekommen. In dieser Notwehrsituation, wie es der Martin B. beschreibt, hätte er seinen Vater an die Wand gedrückt. Laut einem Gutachter erlitt der 70-Jährige dabei Serienrippenbrüche und eine massive Kompression des Brustkorbes. Minuten später war er tot.
Er habe seinem Vater nicht wehtun wollen, beteuerte der Angeklagte immer wieder. Wie sein Verteidiger sah auch der Staatsanwalt mit Fortschreiten des Prozesses keine Mordabsicht mehr. Dementsprechend fiel das Urteil aus: B. wurde rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft, davon zwölf Monate unbedingt, verurteilt. Weil ihm die Vorhaft angerechnet wird, ist der Kraftfahrer bald wieder ein freier Mann.

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