Tobsuchtsanfall im Gerichtssaal: Angeklagter beschimpft Ex-Freundin

(Symbolbild)
Tobender wird von Prozess ausgeschlossen. Opfer muss das Gerichtsgebäude durch einen Nebeneingang verlassen.

Manche Beziehungen enden im Streit. Manche enden in einer Katastrophe. Die Beziehung des Angeklagten zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin scheint zur zweiten Kategorie zu zählen. Weil er das Ende offenbar noch immer nicht verarbeitet hat, steht der 31-Jährige aus dem Bezirk Baden am Dienstag wieder einmal vor Gericht. Zwei Vorstrafen hat er bereits angesammelt.

Denn der Mann drängte die Frau mit ihrem Wagen, in dem sich auch das dreijährige Kind der beiden befand, von der Straße ab und nötigte sie durch abruptes Abbremsen vor ihr zum Anhalten. Außerdem soll er eine Fahrzeugtüre durch einen Fußtritt beschädigt haben.

Seine Erklärung, der Schaden sei unabsichtlich passiert, weil er gestolpert sei, will der Richter nicht so recht glauben. Er verurteilt den 31-Jährigen zu weiteren sechs Wochen Haft – bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ausraster vor Gericht

Die Urteilsverkündung erlebt der Angeklagte allerdings schon nicht mehr selbst im Gerichtssaal mit. Denn zu diesem Zeitpunkt wurde er bereits des Saales verwiesen. Nachdem er von Anfang an immer wieder dem Vorsitzenden ins Wort gefallen ist und wirre Anschuldigungen vorgebracht hat, verliert er schließlich vollkommen die Fassung, als seine ehemalige Lebensgefährtin als Zeugin aufgerufen wird.

Ordinär beschimpft er die Frau, wirft ihr vor, ihn zu Unrecht zu beschuldigen. Nach mehreren erfolglosen Ermahnungen schließt ihn der Richter daraufhin von der Verhandlung aus. Doch der Tobende wartet vor dem Gerichtsgebäude auf seine Ex-Freundin, droht lautstark, weshalb die Frau, die aus Angst vor Übergriffen schon in Begleitung einer Betreuerin des Gewaltschutzzentrums zum Prozess erschienen ist, durch einen Nebeneingang aus dem Gebäude gebracht werden muss.

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