Oberlandesgericht: Erfolg für Tierschützer Balluch

Martin Balluch (links) mit seinem Anwalt Stefan Traxler.
Klage gegen die Republik auf 600.000 Euro muss neu verhandelt werden.

Tierschützer Martin Balluch darf hoffen. Zwar hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien seine Schadenersatzklage gegen die Republik wegen Verjährung abgewiesen, das Oberlandesgericht hob jetzt aber dieses Urteil auf – und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung zurück. Das Landesgericht wird sich also auch inhaltlich mit Balluchs Klage befassen müssen.

600.000 Euro fordert dieser infolge des Tierschützerprozesses. Anwaltskosten, die ihm trotz des Freispruchs nicht ersetzt werden. Insgesamt sind beim Prozess am LG Wiener Neustadt ja 13 Aktivisten von März 2010 bis Mai 2011 auf der Anklagebank gesessen – als kriminelle Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a.

Balluch begründet die Klage damit, dass hochrangige Beamte entlastendes Material trotz wiederholter Bemühungen der Angeklagten nicht vorgelegt und so den Monsterprozess erst möglich gemacht hatten. Vor allem geht es um den Bericht der verdeckten Ermittlerin "Danielle Durand". Das Erstgericht meinte, dass schon mit der Verhängung der U-Haft 2008 die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen begonnen hatte. "Absurd", meint Balluch. Das OLG befand jetzt, erst mit Vorlage des Berichts während des Prozesses habe er ausreichend Gewissheit über ein rechtswidriges und schuldhaftes Organverhalten haben können.

Balluchs ehemaligen Mitangeklagten, die mit Klagen noch zugewartet haben, hilft das wenig. Anwalt Stefan Traxler: "Ihre Ansprüche sind auch nach der Rechtsansicht des OLG verjährt."

Kommentare