Bahnfans fordern Rückgabe der Streckenflächen

Bahnfans fordern Rückgabe der Streckenflächen
Enteignungsgrund sei mit Bau eines Radwegs nicht mehr gegeben, glauben Aktivisten.

Die Freunde der Thayatalbahn wollen nichts unversucht lassen, um eine weitere Demontage der Bahntrasse zwischen Waldkirchen und Slavonice (Tschechien) zu verhindern. Nach einer Protestwelle gegen die „steigende Lkw-Lawine auf der B 36“ nehmen die Mitglieder des Verkehrsforums Waldviertel (vormals Verein Neue Thayatalbahn) einen neuen Anlauf.

Sie fordern die Rückgabe der Grundstücke entlang der Trasse, weil sie glauben, dass der Zweck der Enteignung nicht mehr gegeben sei. Zwischen 1899 und 1901 mussten die Grundstückseigentümer all jene Flächen abtreten, die für den Bau der Bahnverbindung nötig waren. Auf der inzwischen aufgelassenen Strecke soll nun ein zirka 100 Kilometer langer Radweg errichtet werden.

Bahnfans fordern Rückgabe der Streckenflächen
„Mit der Demontage erlischt gleichzeitig der Grund für die Enteignung. Der ist an den Bahnbetrieb gekoppelt“, glaubt Peter Coreth, Mitstreiter des Verkehrsforums. Insgesamt 164 Grundstückseigentümer mussten auf Grundlage der Erlässe des k. k. Eisenbahnministeriums von 10. Jänner 1900 und vom 13. Juli 1901 sowie der Concessionsurkunde vom 10. November 1900, so die „Enteignungs-Erkenntnis“, Flächen abtreten, damit die Lokalbahn von Waidhofen an der Thaya nach Zlabings (Slavonice) errichtet werden konnte. „Der Bau des Radwegs beruht daher auf einer Rechtsunsicherheit“, glauben Coreth und andere Mitglieder des Forums. Sie sind sauer darüber, dass die Trasse abgerissen wird, und beklagen einen Mobilitätsnotstand im Waldviertel. „Es wäre wichtig, die Strecke für die Zukunft zu erhalten“, sagt Coreth.

Paragraf

Eine Rechtsunsicherheit können die Fachleute im Verkehrsministerium nicht erkennen. „Einen Rückübereignungsanspruch gibt es nach Paragraf 37 Eisenbahnent-eignungsgesetz (EisbEG) nur dann, wenn das enteignete Recht – in diesem Fall das Grundstück – nie dem Enteignungszweck (Anm. Bau einer Bahnstrecke) zugeführt wurde. Das war hier offenbar nicht der Fall“, sagt ein Sprecher des Verkehrsministeriums.

Trotzdem sind die Mitglieder des Verkehrsforums davon überzeugt, dass die Rechtsnachfolger der damals Enteigneten „ein Recht hätten, wieder zu ihrer Fläche zu kommen. Der geplante Radweg liegt nicht im öffentlichem Interesse“, sagen sie.

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