Teurer Tratsch: Strafe für zu langes Parken vor McDonald's
Einmal im Monat setzt sich Monika S. (Name geändert, Anm.) mit ihren Mitarbeiterinnen zusammen. Eine Damenrunde, in der viel besprochen, aber natürlich auch gern getratscht wird. Mitte Jänner traf man sich bei McDonald’s in der Mariazeller Straße in St. Pölten zum Frühstück, die Frauen hatten sich bei dem Treffen wieder einiges zu erzählen.
Ein paar Tage später bekam S. Post von einer Rechtsanwaltskanzlei. In dem Schreiben, dem ein Erlagschein beigelegt war, wird ihr eine widerrechtliche Nutzung der Parkfläche vorgeworfen. Begründung: Sie habe „die ohnehin schwierige Situation“ noch weiter verschlechtert. 198 Euro soll S. nun berappen. So lautet das Angebot, wenn sie einer außergerichtlichen Einigung zustimmt.
Tatsächlich soll die St. Pöltnerin vor dem Fast-Food-Lokal zu lange geparkt haben. Schilder weisen darauf hin, dass die Parkdauer maximal 1,5 Stunden betragen darf. „Dazu muss man wissen, dass sich auf dem Areal auch ein Supermarkt befindet. Eineinhalb Stunden sind nicht viel, wenn man mit Kollegen ausgiebig frühstücken geht und danach vielleicht noch etwas Einkaufen muss“, betont die St. Pöltner Rechtsanwältin Andrea Schmidt. Sie werde nun die Angelegenheit rechtlich „genau unter die Lupe nehmen“, sagt sie. Auf vergleichbaren Parkflächen in der Hauptstadt gelte zumeist ein Limit von mindestens drei Stunden.
Bei McDonald’s Österreich weist man darauf hin, dass die Restaurants von Franchisenehmern geführt werden. Diese können frei entscheiden, welche Parkdauer sie einführen wollen. In diesem Fall seien die Parkwächter aber von dem Supermarkt-Konzern losgeschickt worden. „Es ist grundsätzlich kein Problem einem Mitarbeiter mitzuteilen, dass man sich länger in dem Lokal aufhalten will. Dann bekommt man einen Zettel, den man sich ins Auto legen kann“, betont Unternehmenssprecher Wilhelm Baldia.
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