Suizid-Drohung: Waffenverbot gegen Bauern nicht rechtens
Es war am 10. Oktober 2014, als ein Mitarbeiter eines Lagerhauses im Bezirk Scheibbs einen zunächst völlig normalen Kundenanruf entgegennahm. Ein Landwirt erkundigte sich wegen der Verrechnung von Verzugszinsen im Zusammenhang mit einer offenen Rechnung. Doch die Stimmung kippte rasch. Der Anrufer wurde immer aufgebrachter, legte schließlich aber auf. Zehn Minuten später meldete er sich wieder. Sinngemäß teilte er dem Angestellten mit, dass er einen Abschiedsbrief geschrieben habe und sich nun erschießen werde. "Sie haben ein Menschenleben zerstört", sagte er zu dem Lagerhaus-Mitarbeiter.Der Mann, der vorgab Suizid begehen zu wollen, ist kein Unbekannter.
Schon im Jahr 2010 bedrohte er einen Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer. Er werde mit einer Pistole bei ihm vorbeikommen, sagte er damals. Es kam zu einem Prozess.BeschwerdeIm Jänner 2015 sah sich die BH Scheibbs veranlasst, ein Waffenverbot über den Bauer zu verhängen.
Doch der legte Beschwerde ein, die beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) behandelt und in weiterer Folge an den Verwaltungsgerichtshof ging. Dort traf man ein bemerkenswertes Urteil: Aus den Feststellungen des LVwG lasse sich nicht ableiten, dass (auch noch) zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses eine akute Selbstmordgefahr bestünde. Und: Der erste Vorfall im Jahr 2010 liege schon zu lange zurück, um fünf Jahre später deswegen ein Waffenverbot zu verhängen.Die Causa ist damit aber noch nicht beendet. Und es ist noch nicht entschieden, ob der Landwirt tatsächlich die Pistole behalten darf. Denn nun ist wieder das Landesverwaltungsgericht am Zug. Ein psychologisches Gutachten soll erstellt werden.
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