Kein Beschluss für Bauprojekt? Protest in Perchtoldsdorf

Ein Bebauungsplan.
Fehlende Umwidmung für einen Teil des Grundstückes sorgt für Verwirrung. Verfassungsgerichtshof ist gefragt.

Kräftiger Widerstand der Anrainer schlägt einem Bauprojekt mit zehn Wohneinheiten in Perchtoldsdorf entgegen. Unterstützung erhält man von der Bürgerliste um Gemeinderätin Gabriele Wladyka, die bereits vor einigen Monaten zu einer Kundgebung vor Ort in der Sebastian-Kneipp-Gasse geladen hat. Nun hat sie die Landesregierung  um Unterstützung gebeten. Denn sie bezweifelt, dass auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf.

Irrtum bei Beschluss

Im Jahr 1992 war vom Gemeinderat die Widmung des Grundstückes Sebastian-Kneipp-Gasse 5–7 als „Bauland-Kerngebiet“ beschlossen worden. Die Errichtung einer Wohnhausanlage ist damit dort möglich. „Ein dem Beschluss beigelegter Plan bezog jedoch irrtümlich auch das Grundstück Sebastian-Kneipp-Gasse 3 ein“, sagt nun Gemeinderat Anton Plessl (Bewegung der Generationen).

Für Hausnummer 3 existiere aber kein gültiger Gemeinderatsbeschluss zur Widmung als Bauland-Kerngebiet. „Das Projekt ist daher nicht genehmigungsfähig“, stimmt Plessl Wladykas Kritik zu. „Diese Rechtsauffassung wird durch Experten sowie durch die Rechtsprechung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes bestätigt.“

Gutachten zu ähnlichem Fall

Zu einem ähnlichen Fall im Jahr 1997 hatte Verfassungsrechtsprofessor Heinz Mayer in einem Gutachten festgestellt: „Liegt einer Kundmachung kein entsprechender Beschluss des Gemeinderates zugrunde, entsteht keine Norm, d. h. es knüpfen sich an diese Kundmachung keinerlei Rechtswirkungen.“ 

Wladyka ist überzeugt: „Die daraus resultierende Gesetzwidrigkeit muss behoben werden. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass das Planänderungsverfahren neuerlich – mit richtiger Plandarstellung – durchzuführen ist.“

Prüfung läuft

Bürgermeisterin Andrea Kö (ÖVP) verweist auf das laufende Bauverfahren: „Ich kann dazu keine Details nennen, aber wir prüfen die Angelegenheit natürlich genau. Eventuell muss der Fall aber vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden.“

Wladyka kritisiert das Vorhaben bereits seit Monaten generell als "Monsterbau mit vier Geschoßen mitten in einem Einfamilienhausgebiet". Das Grundstück habe "aus unerfindlichen Gründen eine andere Widmung als die übrigen Grundstücke."

Dem stimmt Vizebürgermeister Anton Platt (Neos) grundsätzlich zu: dieser Unterschied hätte bei der Änderung des Raumordnungsprogrammes im Dezember 2020 korrigiert werden müssen, findet er. "Warum die damals Verantwortlichen das nicht gemacht haben, weiß ich nicht", so Platt. Er betont jedoch: "Was falsch ist: es sind keine 'unerfindlichen Gründe', die zu dieser von der Umgebung abweichenden Widmung geführt haben. Wie Frau Wladyka wissen müsste, weil es in Besprechungen, bei denen sie anwesend war, erläutert wurde, stammt das aus den 60er/70er Jahren. Damals hatte man die Überlegung, den Marienplatz zu einem zweiten Zentrum zu entwickeln. Die bestehenden Mehrfamilienhäuser in der Sebastian Kneippgasse sind das Ergebnis dieses dann wieder fallen gelassenen Vorhabens. Dementsprechend wäre eine Angleichung der Widmung nicht erst 2020, sondern bereits viel früher angebracht gewesen."

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