Straßenbau: Anzeige gegen Ministerin Gewessler
Dass Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) vor wenigen Wochen von der Asfinag verlangt hat, mehrere Straßenbauprojekte zu stoppen und einer Evaluierung zu unterziehen, wird auch rechtlich bekämpft.
In Wien ist eine Kanzlei damit beauftragt worden, ein Gutachten zu erarbeiten, das die Entscheidung des Ministeriums infrage stellt. Da geht es um die Umfahrung S1 und den Lobautunnel. In St. Pölten hat eine Gruppe nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Da geht es um die Traisental-Schnellstraße S34.
In der Staatsanwaltschaft Wien ist eine „Sachverhaltsbekanntgabe“ durch Rechtsanwalt Franz Amler eingetroffen, auf der Ministerin Leonore Gewessler als angezeigte Person geführt wird. Begründet wird es damit, „dass die Vorgehensweise der Bundesministerin mit der gesetzlichen Lage nicht in Übereinstimmung zu bringen ist“.
"Überschreitung der Kompetenz"
Der Grund: Mit dem Bundesumweltamt sei eine dem Ministerium untergeordnete Stelle mit der Evaluierung beauftragt worden, die „ohne die fundierten Grundlagen arbeitet, welche dem detaillierten Prüfungsverfahren zu Verfügung standen“.
Außerdem sei das alles eine Überschreitung der Kompetenz, „die der Amtsinhaberin bekannt sein musste“. Laut den Straßenbefürwortern verstoße Gewessler auch „gegen den Grundsatz einer gesetzeskonformen wirtschaftlichen und sparsamen Amtsführung“.
Die Anzeige wurde von der Initiative Personenkomitee Pro S34 eingebracht. Namentlich stehen für diese der ehemalige SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl, St. Pöltens SPÖ-Vizebürgermeister Harald Ludwig und B 20-Anrainer Friedrich Kapusta in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien.
Natürlich wird auf das Bundesstraßengesetz verwiesen, das der Nationalrat beschlossen hat. Darin scheint auch die Errichtung der S34 auf. „Vertrauend auf diese Gesetzeslage haben die Gebietskörperschaften Land NÖ und Landeshauptstadt St. Pölten und ÖBB ihre verkehrstechnischen Planungen aufgebaut“, heißt es in dem Schreiben.
Weiters habe St. Pölten im Vertrauen auf dieses Gesetz ein Generalsverkehrskonzept beschlossen. Noch dazu wäre 2015 im Hinblick auf die S34 eine neue Brücke über die Mariazeller Straße (B20) errichtet worden – Kostenpunkt 11 Millionen Euro.
Im Büro der Ministerin sieht man es gelassen: Jeder habe das Recht, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
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