Strafe trotz Krankschreibung

Strafe trotz Krankschreibung
Verfahren: Weil ein Zivildiener sein Krankheitsbild „verheimlicht“ hat, wurde er belangt. Jurist Heinz Mayer kritisiert das Gesetz.

Obwohl er für drei Krankenstände ärztliche Bestätigungen abgegeben hat, wird ein 21-jähriger ehemaliger Zivildiener aus dem Waldviertel verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Der Grund: Die Zivildienst-Serviceagentur will wissen, welche Krankheit den Zivi außer Gefecht gesetzt hat – und hat auch das Recht dazu. Der Hausarzt aber verweigert diese Angaben und beruft sich auf die Schweigepflicht der Mediziner. Hängen bleibt alles an dem 21-Jährigen. Dass dieser weniger Rechte hat als andere Staatsbürger, hält der bekannte Verfassungsjurist Heinz Mayer für höchst bedenklich.

Diagnose

Das Verfahren der Kremser Bezirkshauptmannschaft gegen David Rößl aus Rastenfeld im Bezirk Krems bringt dessen Vater auf die Palme. Er will die Strafe von 150 Euro nicht zahlen: „Ich bin Unternehmer und muss die ärztlichen Bestätigungen meiner Mitarbeiter akzeptieren“, sagt Christian Rößl. Solche Krankmeldungen hat auch David als Zivildiener bei seiner Caritas-Sozialeinrichtung abgegeben. Doch die Zivildienst-Serviceagentur will laut Gesetz auch die genaue „Art der Erkrankung“ wissen. Hausarzt René Rieger gibt die Diagnose nicht bekannt: „Das verstößt gegen den Datenschutz.“ KURIER-Recherchen ergaben, dass viele andere Hausärzte genauso handeln.

„Es gibt öfters Probleme. Aber diese Daten sind wichtig, um zu sehen, ob jemand nachgemustert werden muss. Der Zivildiener muss den Arzt bitten, die Diagnose anzugeben“, erklärt Ferdinand Mayer, Leiter der Zivildienst-Serviceagentur. Darüber ist David Rößl verärgert: „Ich muss also meine Grundrechte über Bord werfen, damit meine frühere Dienststelle zufrieden ist. Ich hab’ doch auch ein Recht auf Privatsphäre.“

Rückendeckung kommt von Mayer: „Es gibt kein öffentliches Interesse an diesen Gesundheitsdaten. Alles andere verletzt den Datenschutz.“ Der Paragraf im Zivildienstgesetz sei sehr schwammig formuliert. Die Jugendgewerkschaft will eine Neuregelung.

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