Stockbahn brachte Ortschef vor Kadi

Stockbahn brachte Ortschef vor Kadi
Ein anonymer Briefeschreiber warf dem Lunzer Bürgermeister Amtsmissbrauch vor. Das Gericht sah das anders und sprach den Politiker frei.

Dass sich immer weniger Menschen in der Gemeindepolitik engagieren wollen, mag viele Gründe haben. Einer davon ist sicher jener, dass man sich als Bürgermeister nicht nur Freunde, sondern auch viele Feinde macht. Martin Ploderer, Ortschef von Lunz am See im Bezirk Scheibbs, kann ein Lied davon singen. Seit Jahren treibt ihn ein anonymer Briefeschreiber zur Weißglut.

Areal

Höhepunkt der Anschuldigungen: Der Unbekannte warf Ploderer Amtsmissbrauch vor. Korruptionsbekämpfer (BAK) vernahmen daraufhin den VP-Politiker, am Mittwoch musste er sich am Landesgericht St. Pölten den Fragen der Richterin und des Staatsanwaltes stellen.

Der Hintergrund der Geschichte klingt einigermaßen kurios. Vor 25 Jahren wurde auf dem Areal der örtlichen Fischzuchtanlage eine Eisstockbahn errichtet. Später wurde auf die Bahn Asphalt aufgetragen. Wichtig: Das Areal war auf Grünland gewidmet, doch damals erzeugten kleine Bauvorhaben noch keine Aktenberge. 2010, also viele Jahre später, kaufte Franz E. das 10.000 Quadratmeter große Areal. Er ließ eine Hütte für die Fischaufzucht bauen, dafür holte er sich alle Genehmigungen ein. E. kam aber auch auf die Idee eine zweite Stockbahn errichten zu lassen.

„Es war eine Bauchentscheidung“, sagte E. zu Richterin Andrea Humer. Eine Baurechtsbewilligung lag aber für dieses Projekt nicht vor. Das warf ein schlechtes Licht auf Ploderer, schließlich ist die Gemeinde oberste Baubehörde. „Ich habe nie daran gedacht, dass die Bahn bewilligungspflichtig ist“, verteidigt sich Ploderer.

Als ihn im Jänner 2011 Beamte der BAK aufsuchten dämmerte es Ploderer, dass er einen Fehler gemacht hatte. Und er leitete schleunigst ein Umwidmungsverfahren ein – von Grünland auf Bauland. Zu spät, denn da war die Justizmaschinerie schon am Laufen.

Die Frage lautete also: Hat Ploderer wissentlich das Gesetz gebrochen? Nein, sind sich Schöffen und die Richterin sicher. Urteil: Glatter Freispruch für den Bürgermeister, die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel.

Die neue Bahn wird von den Vereinsmitgliedern noch immer gerne genutzt, sie musste nicht abgerissen werden. Fazit: Außer Spesen nichts gewesen – in diesem Fall für den Steuerzahler.

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