Stadt gewinnt Klage gegen Ex-Mitarbeiter
Das Urteil, wenngleich nicht rechtskräftig, wird in Schwechat bereits als richtungsweisend betrachtet: Die Stadtgemeinde hat in 1. Instanz beim Arbeits- und Sozialgericht Korneuburg eine Klage gegen ihren ehemaligen Stadtamtsdirektor-Stellvertreter Franz Kucharowits gewonnen. Er muss laut Urteil nun binnen 14 Tage 148.274 Euro plus rund 25.000 Euro Verfahrenskosten zahlen – Kucharowits will aber in Berufung gehen.
"Für die Stadt ist es ein Erfolg", freut sich Bürgermeisterin Karin Baier (SPÖ). "Jetzt müssen wir die weiteren Entwicklungen abwarten." Konkret geht es um ein mutmaßliches Scheindarlehen an einen früheren Pächter der Gastwirtschaft Felmayer. 2006 wurde im Gemeinderat beschlossen, dem neuen Pächter ein Darlehen in der Höhe von 120.000 Euro zu gewähren. Mit diesem Geld sollte die Investitionen des Vorpächters abgelöst werden. Zurückzahlen sollte es der neue Pächter.
Allerdings soll sich dann herausgestellt haben, dass es gar keine entsprechenden Investitionen gegeben habe. Der Vorwurf gegen Kucharowits lautete, dass er – obwohl das Geld trotzdem ausbezahlt wurde – dem neuen Pächter gesagt habe, er müsse das Darlehen nicht zurückbezahlen –ohne Wissen des Gemeinderats. Tatsächlich soll kein Geld geflossen sein, bis auf zwei Akontozahlungen über 20.000 Euro, die Kucharowits selbst überwiesen haben soll. Das Gericht hat nun unter anderem festgestellt, dass der Ex-Stadtamtsdirektor-Vize die Stadt richtig informieren hätte müssen.
"Das Verfahren, in einer noch nicht rechtskräftigen Form, hat zum ersten Mal ein deutliches Bild der Vergangenheit mit den damaligen Machtverhältnissen um und mit dem Stadtamtsdirektor-Stellvertreter gezeigt", betont der Anwalt der Stadt, Alexander Illedits.
Rechtsmittel
Kucharowits selbst will in Berufung gehen. "Das Urteil ist unerfreulich und ich werde dagegen Rechtsmittel ergreifen", sagt er. "Ich glaube nicht, dass es so halten wird und bin überzeugt, dass die nächste Instanz anders entscheiden wird." Laut dem Ex-Stadtamtsdirektor-Stellvertreter hätten alle gewusst, dass der Pächter das Darlehen nicht zurückzahlen muss. Das sei der allgemeine Wille gewesen. Er selbst hätte keine Veranlassung gehabt, dem Pächter etwas nachzulassen.
Während man sich bei der roten Stadtführung zur Bedeutung des Urteils noch bedeckt hält, erklärt die grüne Vize-Stadtchefin Brigitte Krenn: "Wir begrüßen es sehr, dass das Gericht mit diesem Urteil unser jahrelanges Bemühen um Aufklärung der Malversationen in Schwechat anerkennt. Bezüglich des Darlehens wurde im Gemeinderat etwas beschlossen, das dann nicht so umgesetzt wurde. Der Stadt ist dadurch ein Schaden entstanden." Die Grünen habe in ihrer damaligen Rolle als Oppositionspartei mit ÖVP und FPÖ die Aufklärung der Causa stark vorangetrieben.
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