St. Pölten: Umgebauter Kinderwagen in Bahn tabu

Zögernitz ist sauer
Zweifache Mutter darf nicht mitfahren, private Westbahn verweist auf ihre Richtlinien.

Maria Zögernitz aus St. Pölten fährt seit ihrer Kindheit mit dem Zug. Nun hat sie selbst zwei Kinder und reist regelmäßig mit dem Doppel-Kinderwagen per Zug von der Landeshauptstadt nach Wien.

Jetzt gibt es allerdings ein Problem. Eines, das bei der zweifache Mutter für Kopfschütteln sorgt. Denn Zögernitz verwendet einen Kinderwagen mit Radanhänger-Funktion. Es erfordert nur wenige Handgriffe, bis das Gefährt umgebaut werden kann.

Als die St. Pöltenerin, die ehrenamtlich bei der Radlobby aktiv ist, kürzlich in die Westbahn stieg, wurde ihr mitgeteilt, dass sie diese nicht nutzen darf. Der Grund: Der Kinderwagen ist auch als Radanhänger nutzbar. Und diese dürfen in den Waggons nicht mitgeführt werden. Selbst wenn die Radanhängerdeichsel nicht montiert ist. "Somit ist die Fahrt mit der Westbahn nicht möglich und leider auch für viele weitere Familien, die nur dieses Kinderwagen-Modell besitzen", zeigt sich Zögernitz in einem Schreiben an den KURIER enttäuscht.

Seitens der Radlobby Niederösterreich hofft man auf ein Umdenken bei den Verantwortlichen und will noch Gespräche mit dem Management führen. "Wir können nicht akzeptieren, dass Eltern zwei Kinderwagen – einen für die Westbahn und einen für die Radfahrt zum Kindergarten – kaufen müssen", sagt Vorsitzender Karl Zauner.

Auf KURIER-Anfrage hält man bei der Westbahn allerdings an den Richtlinien fest. "Wir müssen einfach eine Grenze ziehen. Und die liegt eben bei Fahrradanhängern. Schließlich geht es auch um die Sicherheit unserer Kunden", betont Sprecherin Ines Volpert.

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