St. Pölten: Platzverbot für Drogendealer

Vorab-Kontrolle: Erste Besichtigung der Polizei am Beachvolleyball-Gelände
In der Landeshauptstadt ist ab sofort die zwölfte Schutzzone Niederösterreichs aufrecht

Niederösterreichs Sicherheitsbehörden haben mit den sogenannten Schutzzonen ein taugliches Instrument gefunden, um Kleinkriminellen, hier vor allem Drogendealern, das Leben schwer zu machen. Jetzt weitet auch die Landeshauptstadt diese Maßnahme aus.

Der Vorteil von Schutzzonen: Wird jemand darin auf frischer Tat ertappt oder gibt es den begründeten Verdacht, dass jemand dort eine Straftat plant, kann die Polizei ein Betretungsverbot verhängen, das sich auch über mehrere Wochen erstrecken kann. Das soll Kriminelle aus den Brennpunkten vertreiben. Wer gegen das Betretungsverbot verstößt, riskiert eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Schutzzonen gibt es in Bad Vöslau, Mödling, Bruck an der Leitha und Zwettl. Wiener Neustadt und Traiskirchen haben je drei erlassen. In St. Pölten war bisher das Areal um den Hauptbahnhof Schutzzone. Nun werden der unweit des Bahnhofs gelegene Sparkassenpark und dessen Umland einbezogen. Damit hat Niederösterreich ab sofort zwölf offizielle Schutzzonen.

Minderjährige

Die Landespolizeidirektion will mit dem Schritt vor allem Minderjährige schützen und begründet die Ausweitung mit „bestehenden Bedrohungen durch strafbare Handlungen mit Suchtmitteln, nach dem Verbotsgesetz und dem Strafgesetzbuch“.

Damit ist die Polizei ab heute rund um die Uhr ermächtigt, Personen den Zutritt zum Sparkassenpark zu verbieten oder Verdächtige wegzuweisen. Wer gegen das Betretungsverbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen (es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung, Anm.). Wer nicht zahlt, riskiert bis zu zwei Wochen Haft.

Die Polizei wird nach eigenen Angaben das Gebiet rund um den Park noch intensiver als bisher beobachten.

Eine Dauereinrichtung soll die „Schutzzone Sparkassenpark“ nach derzeitigem Stand nicht sein. Die Maßnahme ist als Testballon zu sehen, tritt doch die Verordnung kurz vor Weihnachten, am 21. Dezember, wieder außer Kraft.

Wie intensiv die Exekutive ihre Schutz-Befugnisse nutzt, zeigen Zahlen aus Wr. Neustadt: Mehr als 1000 Betretungsverbote wurden dort seit Mai 2017 verhängt.

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