St. Pölten: Hakenkreuzfahne im Kinderzimmer
Die Haube muss der Angeklagte bei dem Prozess am Landesgericht St. Pölten nicht abnehmen. Aus gutem Grund. Der 21-Jährige hat sich am Hinterkopf SS-Runen tätowieren lassen. Darüber stehen die Buchstaben ACAB für "All cops are bastards".
Bewährungsstrafe
Der junge Niederösterreicher muss sich nicht zum ersten Mal vor Gericht verantworten. Schon vor einigen Jahren wurde ihm der Prozess gemacht, auch damals ging es unter anderem um seine Tattoos. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon, allerdings mit der Auflage, die NS-Symbole entfernen zu lassen. Aber anstatt den Vorgaben des Richters nachzukommen, ließ er sich weiter "stechen".
Tattoos in U-Haft
"In der U-Haft in Wien habe ich mir den Schriftzug White Power Austria auf den Rücken tätowieren lassen", erzählt er. Den Rest habe er aus "finanziellen Gründen" nicht wegmachen lassen, manchmal sei es dazu auch einfach nicht gekommen, sagt er.
Brutale Kindheit
Christian Reiter, sein Rechtsanwalt, erzählt, dass sein Mandant eine schwere Kindheit hinter sich habe. Es habe Gewalt in der Familie gegeben, bereits als Kind sei der heute 21-Jährige in ein Heim gekommen. Schon früh sei er mit rechter Symbolik in Berührung gekommen, im Kinderzimmer hängte er eine Hakenkreuzfahne auf.
Dennoch sei sein Mandant kein typischer Neonazi. "Es ging ihm um das Zugehörigkeitsgefühl, er hatte sicher keine Putschgedanken." Dem Angeklagten droht ob seiner Vorstrafen nun eine lange Gefängnisstrafe.
Das Urteil der Geschworenen fiel dennoch denkbar milde aus: 14 Monate unbedingte Haft, die er zusätzlich zu einer bereits ausgefassten Strafe absitzen muss. Nicht rechtskräftig.
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