Anwalt stoppt Strafzettel-Flut

Ein Schild, auf das man verzichten könnte: Hirtzberger ist aber sauer, dass die Polizei selbst im Sinne der StVO nicht rechtens strafte christian hirtzberger, rechtsanwalt
In Park-and-Ride-Anlage wurde abkassiert. Polizei hätte gar nicht dürfen.

Hunderte werden wohl wutschnaubend ins Börsel gegriffen und bezahlt haben, doch nicht so Christian Hirtzberger. Der Rechtsanwalt ließ es sich nicht gefallen, dass er von der Polizei in der Park-and-Ride-Anlage in der Landeshauptstadt St. Pölten regelmäßig einen Strafzettel bekam. Der Jurist wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof – und gewann.

Aber der Reihe nach: Die Situation in dem Gratis-Parkhaus in Bahnhofsnähe ist wochentags immer dieselbe. Schon frühmorgens sind keine Parkplätze mehr frei, weil immer mehr Pendler die schnelle Schiene nach Wien nützen. Und so kommt es, dass die noch so kleinste Lücke von den Pkw-Lenkern ausgenutzt wird.

Einbahn

Auch Hirtzberger benutzte nicht immer die vorgegebenen Stellflächen. So stellte er sein Auto in einer Einbahnstraße in der Parkgarage ab. Das ist erlaubt, wenn ausreichend Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr vorhanden bleibt.

"Das weiß eigentlich jeder Fahrschüler", ärgert sich Hirtzberger. Trotzdem klebte bei der Rückkehr hinterm Scheibenwischer eine teure "Grußkarte" der Polizei.

Dem Anwalt reichte es und er wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). "Die Polizei hat zudem in dem Parkhaus nichts verloren, weil es sich um einen Privatgrund handelt." Wenn es Probleme gibt, müsse sich schon der Betreiber darum kümmern. "Dieser kann ja dann den zivilrechtlichen Weg beschreiten."

Der Rechtsanwalt wollte es aber noch viel grundsätzlicher wissen. Ist ein Parkhaus nicht einfach nur ein Haus, und kann hier überhaupt die Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten? Oder gilt sie, wie der Namen schon sagt, für eine Straße, die aber eine Landfläche ist. Der VwGH gab dem Juristen auch in diesem Punkt Recht. Ergebnis: Er muss nicht zahlen.

Übrigens: Hirtzberger legte auch gleich nach und brummte dem Land Niederösterreich eine Amtshaftungsklage auf. Er will damit seinen Vertretungsaufwand geltend machen.

Auffallend ist: Seit Längerem meidet die Polizei nun das Parkhaus.

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