SPÖ ortet Amtsmissbrauch bei Wahlen

Neubauer kritisiert, dass bislang keine Reform der Wahlordnung diskutiert wurde.
Justizministerium entscheidet über Ermittlungen gegen Ortschef. Dieser gibt sich schweigsam.

Die Gemeinderatswahlen liegen zwar schon neun Monate zurück. Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich jedoch noch immer damit bzw. wieder. Wie das Nachrichtenmagazin NEWS berichtet, hat die SPÖ Grafenwörth eine Sachverhaltsdarstellung gegen Bürgermeister Alfred Riedl (ÖVP) eingebracht. Der Verdacht: Amtsmissbrauch.

Konkret geht es um Scheinanmeldungen bei den Gemeinderatswahlen. In Niederösterreich dürfen Bürger bei Gemeinderatswahlen in mehreren Orten wählen, wenn sie dort jeweils einen Wohnsitz haben. In Grafenwörth waren jedoch einige Personen etwa in der Musikschule bzw. im Betriebsgebiet gemeldet.

Als die SPÖ 20 Personen bei der Gemeindewahlbehörde beanstandet hat, sei lediglich einer herausgestrichen worden, erklärt SP-Obmann Günter Neubauer. Vorsitzender der Wahlbehörde war der ÖVP-Bürgermeister. Erst das Gericht hatte festgestellt, dass kein ordentlicher Wohnsitz vorliegen würde.

"Uns wurde versprochen, dass das Wahlrecht geändert wird", erklärt Neubauer den Grund für die späte Anzeige. Bislang sei aber nichts geschehen. Der rote Gemeinderat fürchtet nun, dass die Problematik bei der nächsten Wahl wieder auftaucht. "Sie hatten genügend Zeit, jetzt machen wir etwas."

Ermittlungen offen

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat den Akt mit einem sogenannten Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergegeben. Dort wird der Eingang bestätigt und mitgeteilt, dass der Bericht bereits an das Justizministerium weitergeleitet wurde. Laut Gesetz muss bei Ermittlungen gegen Mitglieder des National- oder Bundesrates bzw. der Landtage dem Ministerium Bericht erstattet werden. Ob die Justiz jedoch Ermittlungen aufnehmen oder die Angelegenheit einstellen will, ist offen.

Der Betroffene, Alfred Riedl, der nicht nur Bürgermeister sondern auch Landtagsabgeordneter ist, wollte zum Vorwurf nicht viel sagen: "Ich habe davon noch nichts gehört." Er stellt jedoch klar, dass eine Wahlordnung nicht in dieser Kürze geändert werden könne.

Zuletzt hatte auch das Landesverwaltungsgericht der Landesregierung empfohlen, das Wahlrecht zu reformieren. Schließlich seien die 14 Richter deswegen im Dezember an ihre Leistungsgrenze gestoßen. Die ÖVP ließ damals wissen, dass bereits interne Gespräche geführt werden.

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