Spitalsschließung: Stadt Gmünd bereitet Klage gegen Land NÖ vor

Ein Jahr nach Ankündigung der Spitalsschließung fehlt der Gemeinde weiterhin Klarheit über die künftige medizinische Versorgung.
Eine Aufnahme vom Schild vor dem Spital Gmünd auf dem "Landesklinikum Gmünd" zu lesen ist.

Seit dem Frühjahr 2025 steht fest: In Gmünd soll künftig kein Krankenhaus mehr betrieben werden. Der „Gesundheitsplan 2040+“ sieht vor, das bestehende Spital durch eine geplante Gesundheitsklinik ohne Bettenstationen zu ersetzen. 

Dort soll eine adäquate Versorgung sichergestellt werden – wie die niederösterreichische Landesregierung wiederholt betonte. So weit, so bekannt.

Offen bleibt jedoch, wie das medizinische Angebot am neuen Standort konkret aussehen wird. Eine Frage, die in der kommenden Gmünder Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung steht. Bürgermeisterin Helga Rosenmayer (ÖVP) hat einen Antrag eingebracht, um eine Klage gegen die Niederösterreichische Landesgesundheitsagentur (LGA) und das Land Niederösterreich vorbereiten zu lassen.

Die Gemeinde will damit ein verbindliches Konzept für die geplante Gesundheitsklinik einfordern. Seit einem Jahr würden die Gmünderinnen und Gmünder auf verbindliche Klarheit über die tatsächlichen medizinischen Leistungen warten, so Rosenmayer. Diese Unsicherheit sei den Menschen nicht länger zumutbar. Gespräche mit allen Beteiligten in den vergangenen Monaten hätten kein konkretes Ergebnis hervorgebracht.

Gutachten als Basis

Der Gemeinderat soll daher darüber entscheiden, Rechtsanwalt Christian Kuhn mit der Ausarbeitung einer Klage zu beauftragen. 

Geprüft wird, ob die geplanten Änderungen mit dem im Jahr 2004 abgeschlossenen Übergabevertrag zwischen dem Land und der Gemeinde vereinbar sind – insbesondere im Hinblick auf die damals zugesagte Standortgarantie. Grundlage für diesen Schritt ist ein bereits im Vorjahr von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur Zukunft des Krankenhauses. 

Dieses kam unter anderem zu dem Schluss, dass die Einrichtung erhalten bleiben müsse. Auf Basis dieser rechtlichen Einschätzung soll Christian Kuhn nun die weiteren Schritte zur konkreten Klagevorbereitung ausarbeiten.

Parteikollege und Gesundheitslandesrat Anton Kasser stellte dem Gutachten der Gemeinde einen Bericht der Kanzlei Wolf Theiss entgegen. Die zu Rate gezogenen Anwälte schlussfolgerten, dass das Land nicht dazu verpflichtet werden könne, das übernommene Spital in der vereinbarten Form bis in alle Zukunft zu betreiben. Es komme vielmehr auf ein „gleichbleibendes Qualitätsniveau der Gesundheitsversorgung“ an.

Konkrete Details sind noch offen

Auf dieses Gutachten verweist das Büro des Landesrats ebenfalls mit Blick auf die nun angekündigten rechtlichen Schritte. Es sei abzuwarten, zu welcher rechtlichen Einschätzung der von der Stadt beauftragte Jurist kommt und welche konkreten Schritte daraus abgeleitet werden. Unabhängig davon stehe im Mittelpunkt, die bestmögliche Gesundheitsversorgung für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher langfristig sicherzustellen.

Der grundlegende Plan sei kommuniziert, konkrete Details zum künftigen medizinischen Angebot in Gmünd würden derzeit noch erarbeitet. Dafür brauche es Einigungen mit allen beteiligten Organisationen, etwa mit der für den Bau zuständigen „Hofmeister Group“.

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