Gemeinde Gmünd zweifelt an gleichbleibender Gesundheitsversorgung

Außenansicht Landesklinikum Gmünd.
Mit einem Brief reagiert die Gemeinde auf das Landesgutachten, das die Standortgarantie relativiert.

In der Debatte um die geplante Krankenhausschließung in Gmünd scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zumindest, wenn es nach der lokalen Politik geht. Grund dafür bleibt ein Vertrag vom November 2004, der die Übernahme des Spitals durch das Land Niederösterreich festhält.

Gegensätzliche Gutachten

In dem Dokument wurde unter anderem eine Standortgarantie niedergeschrieben. Aus Sicht von Helga Rosenmayer, ÖVP-Bürgermeisterin von Gmünd, müsse die Einrichtung daher erhalten bleiben. Eine von ihr eingeholte Rechtsmeinung kam zum selben Schluss.

Anders stellt sich die Lage naturgemäß für die Gegenseite dar. Spitalslandesrat Anton Kasser gab ebenfalls eine rechtliche Einschätzung im Auftrag. Die zu Rate gezogenen Anwälte schlussfolgerten nach Sichtung des Vertrags, dass nicht der Erhalt eines bestimmten Gebäudes oder einer bestimmten Organisationsform geschuldet wird. Das Land könne nicht dazu verpflichtet werden, das übernommene Spital in der vereinbarten Form bis in alle Zukunft zu betreiben. Es komme vielmehr auf ein "gleichbleibendes Qualitätsniveau der Gesundheitsversorgung" an.

Nun wendet sich Rosenmayer erneut schriftlich an ihren Parteikollegen. In einem Brief listet die Lokalpolitikerin mehrere bereits durchgeführte Reduktionen bei der gesundheitlichen Versorgung der Region auf. So können unter anderem seit Beginn des Jahres an Wochenenden und Feiertagen keine Behandlungen in den Bereichen Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie mehr angeboten werden. 

Es stelle sich daher die Frage, wie das Qualitätsniveau der Gesundheitsversorgung im Sinne des Übergabevertrags weiter aufrechterhalten werden soll. Das Leistungsangebot des Landesklinikums werde bereits jetzt ohne entsprechenden Ersatz herabgesetzt. Eine Antwort bis Ende Februar wurde erbeten.

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