Soldat von Hunden getötet: Gutachten entlastet Beschuldigte

Soldat von Hunden getötet: Gutachten entlastet Beschuldigte
Späteres Opfer soll bei Handhabung der Vierbeiner Sicherheitsrisiko eingegangen sein. Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Mehr als ein Jahr nach der tödlichen Hundeattacke auf einen 31-jährigen Soldaten in der Wiener Neustädter Flugfeld-Kaserne ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden.

Erich Gemeiner, der Anwalt der Familie des Opfers, sagte dies der APA am Mittwochnachmittag auf Anfrage und bestätigte damit einen Online-Bericht der Tageszeitung Die Presse. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, wurde betont.

Der KURIER hatte bereits im November über die Inhalte des Gutachtens berichtet, das Grundlage für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens war.

Sowohl gegen den zuständigen Hundeführer als auch gegen „Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind“ war seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt worden. Im Raum waren der Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit gestanden.

Für die Hinterbliebenen des Opfers besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens zu stellen. Bis dato sei dies nicht passiert, teilte Staatsanwaltschafts-Sprecher Erich Habitzl laut dem Bericht der „Presse“ mit. Gemeiner sagte der APA dazu, dass ein Antrag auf Begründung gestellt worden sei. Über einen Fortführungsantrag werde nach dem Einlangen der Begründung entschieden.

"Nicht alle Beweismöglichkeiten ausgeschöpft"

Der zuständige Hundeführer sowie das Bundesheer waren im Fall des toten Soldaten nicht zuletzt durch das Gutachten von Esther Schalke, einer Sachverständigen für Hundewesen aus Deutschland, entlastet worden.

Der 31-Jährige selbst sei vielmehr ein zu großes Sicherheitsrisiko eingegangen, als er zwei Vierbeiner, die ihn später attackierten, ohne Leine und Halsband frei laufen hatte lassen, lautete die Conclusio.

Erich Gemeiner, Anwalt der Familie des Soldaten, bemängelte am Mittwoch, dass im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „nicht alle Beweismöglichkeiten ausgeschöpft“ worden wären. „Schuld ist der Tote, weil der kann sich nicht mehr wehren.“

Zurückhaltend gab sich auf APA-Anfrage Bundesheersprecher Michael Bauer. Er wollte keinen Kommentar zur Einstellungsentscheidung abgeben. Man wolle zunächst die Rechtskraft abwarten, betonte der Oberst.

Am 14. November des Vorjahres wurde der 31-jährige Soldat kurz vor 2.00 Uhr tot aufgefunden. Der Mann war unter anderem für Auslauf und Fütterung mehrerer Hunde zuständig gewesen. Er war am Vortag gegen 16.00 Uhr zur Zwingeranlage aufgebrochen.

Einem DNA-Gutachten zufolge wurden Bissspuren der beiden Malinois „Hati“ und „Ragna“ am Körper des 31-Jährigen gefunden. Der im Dezember 2019 an die Staatsanwaltschaft übermittelte Untersuchungsbericht des Bundesheeres kam zum Ergebnis, dass eine „schwere Konfliktsituation“ zwischen dem Getöteten und „Hati“ vorgelegen habe.

Zur Rolle des zweiten, jüngeren Hundes „Ragna“ könnten keine Angaben gemacht werden, wurde betont. Während „Ragna“ nunmehr dem Züchter und Eigentümer zurückgegeben wurde, wurde „Hati“ eingeschläfert.

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