Soldat totgebissen: Bundesheer sieht keine eigenen Fehler

Das Jagdkommando arbeitet mit Malinois-Militärhunden
Der Untersuchungsbericht der Armee ist abgeschlossen. Dass das Tier schon einmal aggressiv geworden sei, sei nicht meldepflichtig. Scharfe Kritik des Opferanwaltes.

Während die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt noch ermittelt, hat das Bundesheer die internen Untersuchungen nach der tödlichen Attacke eines Diensthundes auf einen Jagdkommando-Soldaten am 13. November 2019 abgeschlossen. Wie berichtet, war der 31-jährige Diensthundeführer Dominik R. von von zwei Malinois-Diensthunden angefallen worden. R. verblutete im Bereich der Zwinger-Anlage.

Soldat totgebissen: Bundesheer sieht keine eigenen Fehler

Die Zwinger-Anlage in Wiener Neustadt

Das Bundesheer selbst geht in dem Bericht von einem "schweren und außergewöhnlichen Ereignis" aus. Der Untersuchungsbericht erwähnt auch zwei Vorfälle in der Vergangenheit, bei dem der mutmaßliche Täterhund im Rahmen der Ausbildung „gezwickt“ hat. Bei derartigen Vorfällen besteht nach den Bundesheer-Vorschriften keine Meldepflicht. Ein Vorfall, der zu Bissverletzungen geführt hätte, konnte von der Untersuchungskommission jedoch nicht erhoben werden.

Keine Genehmigung

Die Kommission stellte zudem fest, dass während der gesamten Ausbildung, die auch veterinärmedizinisch überwacht wurde, der mutmaßliche Täterhund keine Auffälligkeiten gezeigt hatte. Der jüngere Hund war ohne Genehmigung in der Kaserne; sein Hundeführer hatte den dafür notwendigen Antrag nicht gestellt. Dies wurde disziplinär geahndet.

Auch die Zwingeranlage enspreche der Vorschrift, wird seitens des Heeres betont. Die Kommission schlägt aber auch konkrete Empfehlungen für die Zukunft vor: So solle ein Alarmplan für Hundeführer außerhalb der Normdienstzeit entwickelt werden und eine Verbesserung der Arbeitssituation gelingen.

Soldat totgebissen: Bundesheer sieht keine eigenen Fehler

Opferanwalt Erich Gemeiner

Opferanwallt Erich Gemeiner widerspricht den Ausführuingen des Heeres zum Teil vehement.  "Völlig außer Acht gelassen wird der Umstand, dass der Hund einen Hundeführer nicht nur bereits einmal völlig grundlos gezwickt hat, sondern im August 2019 den gleichen Hundeführer offenbar beißen wollte, sodass dieser den Auslauf abbrechen wollte. Offenbar besteht beim Bundesheer und dem Umgang mit Diensthunden nur dann eine Meldeverpflichtung von Fehlverhalten der Tiere, wenn jemand tatsächlich verletzt wird", sagt Gemeiner.

Die Behauptung, dass die Hunde, nachdem sie das Opfer getötet und aus der Anlage entkommen sind, nicht aggressiv, sondern friedlich und eigentlich kooperativ waren, bezeichnet der Rechtsanwalt schlichtweg als "absurd".

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