Semmering: Mit dem Tunnel abgefunden

Die Baustelle beim künftigen Tunnelportal in Gloggnitz wird in wenigen Wochen wiederbelebt.
Im niederösterreichischen Gloggnitz soll noch heuer gebaut werden, auf die Höchstgerichte hofft kaum jemand.

Seit Jahren wird der Semmering-Basistunnel durch die Instanzen gefochten – nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein Machtwort gesprochen und grünes Licht für den Bau gegeben. Wen wundert’s, wenn nun Wortmeldungen zur Zustimmung des BVwG schroff ausfallen. "Verantwortungslos", meint etwa Peter J. Derl, verbissener Kämpfer gegen die Röhren an. "Wir haben eine Schlacht verloren, den Krieg aber ganz bestimmt noch nicht."

Mag sein. Viel fehlt aber nicht mehr und der juristische Feldzug der Tunnelgegner war vergebens: Die ordentliche Revision hat das BVwG ausgeschlossen, weil keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt – das erschwert den Zugang zum Verwaltungsgerichtshof. "Auch für eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofes bietet das Erkenntnis kaum Ansatzpunkte", heißt es von der ÖBB, "daher gehen wir davon aus, dass nun das endgültige grüne Licht erfolgt ist."

Lokalaugenschein

Im niederösterreichischen Gloggnitz soll noch heuer mit den Arbeiten begonnen werden; Vorarbeiten wurden vergangenen Herbst beendet, seither ruht die riesige Baustelle beim zukünftigen Portal. Lediglich am künftigen Infocenter wird ein bisschen geschraubt.

Die Begeisterung für den Basistunnel hält sich beim Lokalaugenschein in Gloggnitz in Grenzen. "Ich bin sehr misstrauisch", meint etwa Ursula Klinger, "es sind noch einige Fragen offen." Annemarie Reinfeldt ergänzt: "Man hat damit rechnen müssen. Ich hoffe, dass die Auflagen jetzt auch wirklich eingehalten werden."

An die theoretische Möglichkeit vor den Höchstgerichten hofft hier kaum noch jemand. "Unsere Aufgabe war von Anfang an, so viel Schaden wie möglich von den Bürgern abzuwenden. Wir werden genau schauen, dass alles eingehalten wird", meint Horst Reingruber von der Bürgerinitiative BISS. Etwa Nacht- und Feiertagsfahrverbote für Lkw oder der Abtransport des Ausbruchs per Bahn.

Öffentliches Interesse

Das BVwG sah ein evidentes öffentliches Interesse, umfangreiche Maßnahmen zur Schonung des Bergwasserkörpers. Puncto Naturschutz sind für das Gericht erhebliche Auswirkungen auszuschließen. Auf drei Baulose ist das Projekt aufgeteilt: Im Abschnitt Fröschnitzgraben soll schon in den nächsten Wochen begonnen werden – zwei 400 Meter tiefe Schächte werden gegraben und von dort aus in beide Richtungen der Tunnel vorangetrieben.

Auf steirischen Seite soll erst 2016 mit den Arbeiten begonnen werden. Dort herrscht ob der Entscheidung des Höchstgerichts Freude. Der Tunnel bringe "unverzichtbare Impulse für den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort Steiermark", betonte etwa Landeshauptmann Franz Voves.

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