"Schlepperprozess": Dolmetscher als Zeugen in der Bredouille

Symbolbild
Telefonate wurden nur durch Hörproben den Verdächtigen zugeordnet. Kritik an Pfusch-Übersetzung.

I am sorry." Mit zum Gebet gefalteten Händen entschuldigten sich der Reihe nach die Angeklagten für ihr Zuspätkommen. Am Dienstag unternahm ein Schöffensenat in Wr. Neustadt einen zweiten Anlauf im Prozess gegen acht Männer im Alter von 19 bis 39 Jahren aus Pakistan, Indien und Afghanistan, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, Teil einer Schlepperorganisation zu sein.

Mit einem Sitzplatzwechsel begann die Verhandlung für eine Dolmetscherin. Die Afghanin war viel beschäftigt: Sie übersetzte während der Telefon-Überwachung und am ersten Prozesstag für das Gericht, obwohl sie gar nicht gerichtlich beeidet ist. Jetzt war sie als Zeugin geladen. Die Verteidiger hatten auf die Einvernahme der Dolmetscher gepocht, um eine Frage beantwortet zu bekommen: Beeinflussten Polizisten die Übersetzungen? Die 10.000 übersetzten Telefon-Mitschnitte sind ein Pfeiler der Anklage.

Mitte März hatten sich die Ereignisse überschlagen: Der Prozess-Start entlarvte den Vorwurf aus dem Innenministerium, wonach die Verdächtigen Millionen gescheffelt hätten, als Unwahrheit. Alle wurden enthaftet. Zwei Tage später vertagte die Richterin Petra Harbich genervt mit den Worten "ich kann mit dem Akt nicht arbeiten". Teile wären doppelt angeklagt, reichte sie als Erklärung nach.

Harbich hakte als erste bei der Zeugin nach: "Wie übersetzen Sie? Wortwörtlich oder interpretieren Sie?" Die Übersetzerin: "Wortwörtlich, wenn es um Schleppungen geht. Ein Beamter entscheidet, ob das Schlepperrelevant ist oder nicht."

Ein Auszug aus einem Protokoll: "Die Schleppungswilligen sind gekommen", ist darin zu lesen. Wortwörtlich heißt es aber: "Die Leute sind gekommen." Wie kommt der "Schleppungswillige" in den Satz? Die Dolmetscherin: "Das ergibt sich aus hundert vorangegangenen Telefonaten."

Zweite Nachfrage des Verteidigers Phillip Bischof: "Was ist, wenn Ihnen ein Beamter sagt, das ist ,Schlepperrelevant‘". Antwort: "Ja, dann schreib’ ich es auch so."

Nicht nur wegen der Übersetzungen kam die Zeugin in die Bredouille. Sie konnte auf Nachfrage eines Anwalts mit dem Begriff "Unschuldsvermutung" nichts anfangen. Über eine Dolmetscher-Ausbildung verfügt sie ebenfalls nicht.

Überdies ging die Arbeit des vierköpfigen Dolmetscher-Teams – ein zweiter ist der Bruder der Zeugin, der ebenfalls aussagte – über Hilfstätigkeiten hinaus. Anonym geführte Telefonate ordneten sie gleich den Verdächtigen zu. Die Dolmetscher verglichen Stimmen aus den Telefonaten. Verteidiger Bischof nannte das eine "Meinungsumfrage unter Dolmetschern".

Für Kopfschütteln auf der Verteidigerbank sorgten zwei Polizisten im Publikum, die als Zeugen infrage kommen könnten. Sie verließen den Saal. Folgen könnte das Fernbleiben für einen Angeklagten haben. Die Richterin glaubt ihm nicht, dass er krank ist. Fortsetzung: Mittwoch.

Kommentare