Schlepperei: 45-Jähriger muss mehr als zwei Jahre hinter Gitter

Der Angeklagte musste sich am Landesgericht Korneuburg verantworten
Ein Ukrainer musste sich am Landesgericht Korneuburg für Schlepperfahrten verantworten.

Es waren das umfassende Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit, die das Strafmaß für einen 45-jährigen Ukrainer abmilderten: Er hatte im vergangenen November drei Schlepperfahrten von Ungarn nach Österreich durchgeführt, pro Fahrt hatte er zwölf Personen in eigens dafür umgebaute Kombis geladen. Er handelte im Auftrag einer kriminellen Vereinigung.

In der Ukraine war der Mann als Busfahrer tätig. Er trug die Sorgepflicht für zwei Kinder, hatte Schulden aufgebaut – kurzum: das Geld war knapp. Dass es sich bei dem Angebot aus Österreich nicht um einfache Transportfahrten, sondern um Schlepperei handelte, habe er erst in Wien realisiert.

Ein Zurück in die Ukraine sei nicht möglich gewesen, zuerst hätte er sich das Geld für die Heimreise bei den Schlepperfahrten verdienen müssen. Noch vor der letzten Fahrt hätte er jedoch ein Ticket zurück in die Heimat gebucht.

"War mein größter Fehler"

Der 45-Jährige betonte mehrmals, dass er sich um die Flüchtlinge gekümmert habe: Er hätte Pausen eingelegt, sei bei offenem Fenster gefahren und hätte sie auch mit Wasser und Keksen versorgt. Dass mit den ungesicherten Fahrten eine Lebensgefahr für die Geflüchteten und qualvolle Zustände verbunden waren, gab er jedoch zu. Nach mehrmaliger Nachfrage der Richterin gestand der 45-Jährige Gewerbsmäßigkeit ein. „Es war der größte Fehler, den ich je gemacht habe.“

Der Schöffensenat verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die Untersuchungshaft seit Mitte November wird dabei angerechnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

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