Schadenersatz: Tierschützer in der Warteschleife

Martin Balluch mit seinem Anwalt Stefan Traxler vor dem ersten Prozesstag im Wiener Justizpalast.
Aktivisten fordern Entschädigung. Martin Balluch geht mit Klage auf 600.000 Euro voran.

Er war das Gesicht des Tierschützer-Prozesses, jetzt geht Martin Balluch in die zivilgerichtliche Verlängerung. Rund 600.000 Euro Schadenersatz fordert er von der Republik Österreich, gestern fand im Justizpalast der erste Verhandlungstag statt.

Mit 13 Freisprüchen hatte der Prozess nach dem Mafia-Paragrafen 278a am 2. Mai 2011 in Wiener Neustadt geendet, bei einer teilweisen Neuauflage wurden fünf Aktivisten im Mai 2014 neuerlich freigesprochen.

Balluch hat bisher rund 27.000 Euro Entschädigung für U-Haft und Prozess bekommen. Alleine die Anwaltskosten sollen sich aber auf rund 450.000 Euro belaufen. Balluchs Argumentation: Die Leitung der "Soko Bekleidung", die gegen die Aktivisten ermittelt hat, habe entlastendes Material zurückgehalten, mit dem es nie zum Prozess gekommen wäre – insbesondere die Ergebnisse der verdeckten Ermittlerin "Danielle Durand". "Bis heute haben wir keine umfassende Akteneinsicht bekommen", beklagt Balluch.

Richterin Kömürcü-Spielbüchler will zuerst über die Frage der Verjährung entscheiden. Laut Finanzprokuratur (Vertretung der Republik ) ist diese schon eingetreten, weil Balluch klagen hätte müssen, als er von der verdeckten Ermittlerin erstmals erfahren hat – also noch während des Prozesses. Balluch-Anwalt Stefan Traxler: "Da hatte er andere Sorgen. Die Verjährung beginnt mit Rechtskraft des Freispruchs." Also mit 1. Juli 2012.

Kostenrisiko

Balluchs Klage ist eine Art Testballon. Nur ein weiterer der 13 Freigesprochenen hat bisher einen Schaden eingeklagt – elf Tierschützer scharren also in den Startlöchern. "Wir hoffen jetzt auf ein schnelles Urteil, was die Verjährung betrifft", meint Anwalt Traxler. Denn die Aktivisten sind in der Zwickmühle: Einerseits tickt die Uhr, während sie auf eine Entscheidung bei Balluch warten – "spätestens mit Ende Juni 2015 wären ihre Forderungen nämlich sicher verjährt", so Traxler. Andererseits würden sie mit Klagen aber das Risiko der Kosten eines verlorenen Prozesses eingehen.

Kommentare