Totes Paar in Neulengbach: Jetzt werden erschreckende Details bekannt
Warum Stefan N. (Name geändert, Anm.) zu einem Paketmesser griff und auf seine Freundin einstach, wird wohl nie mehr restlos zu klären sein. Ermittler gehen aber davon aus, dass der 22-Jährige von Eifersucht getrieben zum Mörder wurde.
Als Polizisten vor etwas mehr als einer Woche, am 24. August eine Wohnung im Zentrum Neulengbachs im Bezirk St. Pölten betraten, fanden sie zwei leblose Körper. Das Opfer, die 20-jährige Hanna F. (Name geändert, Anm.), und N., der sich nach der Tat selbst das Leben genommen hatte. Das Messer konnte von den Fahndern sichergestellt werden, die Ermittlungen in dem Fall sind mittlerweile so gut wie abgeschlossen.
Dennoch stellen sich Angehörige und auch die Exekutive die Frage, ob diese Bluttat nicht verhindern hätte werden können.
KURIER-Recherchen ergaben jedenfalls, dass der 22-Jährige wenige Monate vor dem Mord bereits mit dem Gesetz in Konflikt kam. N. wurde im April am Landesgericht St. Pölten der Prozess gemacht, weil er seine Freundin, die später auf so schreckliche Art und Weise ums Leben kommen sollte, verprügelt und Tiere gequält haben soll.
Der Angeklagte gab damals die Attacke auf F. zu. "Ich war depressiv und hatte meinen Körper nicht unter Kontrolle", sagte der junge Mann, der zur Überraschung der Anwesenden gleich noch einen weiteren Angriff auf die 20-Jährige gestand.
"Ich wollte sie von ihrem Leid befreien"
Einen brutalen Umgang soll der Niederösterreicher aber auch mit seinen Haustieren gepflegt haben. Er trat nicht nur seine Katze, einmal schoss er sie sogar quer durch die Wohnung. Zudem wurde ihm vorgeworfen, zwei seiner Hausratten getötet zu haben. Eine erschlug er laut Anklage mit einem Stein, die andere warf er aus dem zweiten Stock. "Sie hatten Milben-Befall und litten bereits. Ich wollte sie von ihrem Leid befreien", verteidigte sich N. vor dem Richter.
Keine Einweisung
Im Rahmen des Prozesses stand sogar eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung im Raum. Doch daraus wurde schließlich nichts. N. konnte nach der Verurteilung wieder heimgehen.
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