Schuldsprüche in St. Pöltner Pflegeheim-Prozess nicht rechtskräftig

Schuldsprüche in St. Pöltner Pflegeheim-Prozess nicht rechtskräftig
Die drei Angeklagten legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Sie wurden wegen fortgesetzter Gewaltausübung durch Freiheitsentziehung in Sitzenberg verurteilt.

Die drei Schuldsprüche im Prozess gegen frühere Mitarbeiter eines Pflegeheims in Sitzenberg-Reidling (Bezirk Tulln) vom 30. März sind nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt, teilte die Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten am Dienstag auf Anfrage mit. Der Freispruch für die 39-Jährige ist rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat.

Schwerwiegende Vorwürfe

Zwei Frauen und ein Mann wurden wegen fortgesetzter Gewaltausübung durch Freiheitsentziehung im Zeitraum März 2020 bis März 2021 verurteilt. Sie sollen demenzkranken Bewohnern zusätzliche Medikamente verabreicht haben, um sie ruhigzustellen. In einer WhatsApp-Gruppe sollen sich die Angeklagten ausgetauscht haben.

Das Quartett hatte sich in der mehrtägigen Schöffenverhandlung nicht schuldig bekannt. Die 46-jährige Erstangeklagte wurde auch wegen Quälens und Vernachlässigens wehrloser Personen schuldig gesprochen. Sie erhielt 30 Monate, davon 20 Monate bedingt. Der 36-Jährige wurde zu 24 Monaten, davon 16 auf Bewährung, verurteilt. Die 33-Jährige erhielt 21 Monate, davon 14 bedingt. Zu einem Teil der vorgeworfenen Taten erfolgten Freisprüche im Zweifel.

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