Gebühr für St. Pöltner Kurzparkzone trotz Lockdown nicht ausgesetzt

Gebühr für St. Pöltner Kurzparkzone trotz Lockdown nicht ausgesetzt
Im vergangenen Lockdown wurde die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone ausgesetzt. Nun heißt es aber wieder zahlen.

Der KURIER berichtet verstärkt aus der Landeshauptstadt St. Pölten. Wenn Sie über alle wichtigen Themen in der Stadt informiert bleiben wollen, dann können Sie sich hier oder am Ende des Artikels für den wöchentlichen Newsletter "Ganz St. Pölten" anmelden.

Mit Beginn des vergangen Lockdowns wurde in der Landeshauptstadt die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone ausgesetzt. Bis 7. Februar war es möglich gratis zu parken. 

Keine Planbarkeit 

Trotz des erneuten Lockdowns im Osten heißt es für die St. Pöltner Parkenden aber weiter zahlen. Für das Magistrat der Stadt habe dies den Grund, dass die von Bundes- und Landesregierung veranlassten Schließungen und die immer weitere Verlängerung, keine Planung ermöglicht habe. 

"Die Aussetzung der Gebührenpflicht ist kein so leichter administrativer Schritt. Zusätzlich zu einem Gemeinderatsschluss braucht es dafür auch beispielsweise eine umfangreiche Abstimmung mit den Betreiberfirmen", heißt es von einem Sprecher der Stadt. "Wir als ausführendes Organ der Regierungsmaßnahmen haben keinen Informations-Vorsprung gegenüber den Bürgern. Wir sitzen im selben Boot."

Kommentare