Baby 4 Rippen gebrochen: Wie sich der Vater vor Gericht verteidigte

Mit Verletzungen im Rachen durch eine heiße Flüssigkeit und vier gebrochenen Rippen war ein Säugling am 1. April dieses Jahres von seinen Eltern ins Krankenhaus Wiener Neustadt gebracht worden. Verursacht worden sei beides durch den Vater, behauptete zunächst die Mutter, die Anzeige erstattete.
Doch der 27-Jährige beteuerte am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt seine Unschuld. Er habe in Panik versucht, das Leben seines Kindes zu retten, das einen Atemstillstand erlitten habe.
Das Kind sei an diesem Tag von ihm mit einem Fläschchen Babynahrung versorgt worden, erinnerte er sich. Dabei zu heißes Wasser verwendet zu haben, könne er jedoch ausschließen, meinte er auf Nachfrage der Richterin. Er habe Wasser aus einer bereits am Vortag von seiner Lebensgefährtin befüllten Thermosflasche verwendet. "Hat sich das Fläschchen heiß angefühlt?", wollte die Richterin wissen. "Nein, sicher nicht", behauptete der 27-Jährige.
"Atemstillstand im Auto"
Der Säugling habe rasch ausgetrunken und sei eingeschlafen, kurz darauf jedoch weinend aufgewacht und habe Blut gespuckt. Die Eltern alarmierten den Notarzt, entschieden sich dann jedoch, selbst mit dem Kind ins Spital zu fahren. Im Wagen sei es dann zu den dramatischen Szenen gekommen, erinnerte sich der Angeklagte. Sein Sohn habe weiter gehustet und schwer geatmet, plötzlich aber gar keine Reaktion mehr gezeigt.
In Panik habe er daraufhin begonnen, auf den Rücken des Babys zu schlagen, um ihn wiederzubeleben. „Es ist mein Sohn, wenn er in meinen Armen gestorben wäre, hätte ich nicht damit leben können", sagte der 27-Jährige. "Ich habe gedacht, dass er stirbt.“ Tatsächlich erlitt das Kind einen Schleimhautdefekt an der Rachenwand und vier Rippenbrüche.
Mutter bedauert Anzeige
"Würden Sie wieder so handeln?", fragte die Richterin. "Ich glaube ja. Besser als nichts zu tun", erwiderte der Angeklagte. Seine Partnerin, die ihre ursprüngliche Anzeige mittlerweile "bedauert", bestätigte am Mittwoch ebenfalls die Schilderungen des Kindsvaters. Er habe das Baby „nicht misshandelt, sondern lebenserhaltende Maßnahmen gesetzt", kümmere sich seither fürsorglich um Mutter und Kind. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.
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