Sachwalterin fälschte Belege: Zehn Monate Freiheitsstrafe
"Ich hab’ das nicht gemacht. Ich bin unschuldig", beteuerte die Angeklagte Monika K. (Name geändert) aus dem Waldviertel. Ihre abschließenden Worte konnten Richterin Susanne Daniel nicht mehr umstimmen. Zu klar war die Beweislage, die darauf deutete, dass die von einem Bezirksgericht bestellte Sachwalterin ihre Rechte missbraucht hatte, um das Geld eines Pensionisten zu unterschlagen. Wegen Untreue und Urkundenfälschung wurde die einschlägig vorbestrafte 25-Jährige am Landesgericht Krems zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten – rechtskräftig – verurteilt.
Gutachter
Da K. nicht geständig war, musste ein Gutachter herausfinden, ob die 25-Jährige für das Fälschen von Einkaufs- und Zahlungsbestätigungen in Frage kommen könnte. Mehrere Belege hatte sie bei der Polizei vorgelegt, um Vorwürfe zu entkräften. "Vier Unterschriften sind mit hoher Wahrscheinlichkeit und 28 wahrscheinlich von der Angeklagten", sagte der Sachverständige Eberhard Kern, der 32 Belege auf die Schrift-Urheberschaft überprüfte und den Verdachtsmoment bestätigte. Die Angeklagte soll rund 6000 Euro vom Bankkonto des Pensionisten behoben haben.
Schlecht versorgt
Das Gericht musste klären, ob der besachwaltete Mann tatsächlich kaum Geld bekam. "In der Regel war nicht viel im Kühlschrank. Davon kann sich ein Mann nicht ernähren. Weil er keine Socken hatte, musste er barfuß herumlaufen", sagte eine Zeugin. Von Grund auf dürfte das Verhältnis zwischen dem Rentner und seiner Sachwalterin schlecht gewesen sein. Beide gaben zu Protokoll, Angst zu haben, vom anderen geschlagen zu werden.
Ob der einschlägigen Vorstrafe hatte die Richterin mit der Angeklagten kaum Gnade. Die 25-Jährige nahm das Urteil an. Wenn die fünffache Mutter in den nächsten fünf Jahren keine weitere Straftat begeht, bleibt ihr der Haftantritt erspart. Von einem Einzelfall sprechen die Experten für Sachwalterschaften. In Österreich haben derzeit 58.000 Personen einen Sachwalter.
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