Rückschlag für die Gegner der Traisentalschnellstraße

Rückschlag für die Gegner der Traisentalschnellstraße
S34: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden und Anträge abgelehnt. Lediglich die Urzeitkrebse müssten besonders geschützt werden

In den Schlagzeilen sind meist nur der Lobautunnel und die Marchfeldschnellstraße S8 zu finden. Der Straßenbaustopp von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat aber auch andere Bauvorhaben betroffen. Etwa die Traisentalschnellstraße S34 bei St. Pölten. Dort liefern sich Gegner und Befürworter seit Jahren einen heftigen Schlagabtausch. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVwG hat diese Woche jene gestärkt, die das Projekt um jeden Preis umsetzen wollen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP wurde bereits 2019 positiv abgeschlossen. Dennoch haben die Gegner nicht aufgegeben und dabei auch Unterstützung von Gewessler erhalten. Die Hoffnung ruhte auf der seltenen Tier- und Pflanzenwelt des ehemaligen Garnisonsübungsplatzes des Bundesheeres in St. Pölten.

Die geplante Schnellstraße würde dieses Gebiet zweiteilen und so eine Gefahr für Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Libellen bedeuten. Und für Urzeitkrebse, die dort entdeckt worden seien. Das wurde von zahlreichen Initiativen an das BVwG herangetragen.

Seit dieser Woche gibt es ein Urteil dazu und das wird die Beschwerdeführer nicht freuen. „Im Übrigen werden die Beschwerden und Anträge abgewiesen“, heißt es auf der zweiten Seite der Entscheidung. Lediglich auf die Urzeitkrebse ist der Richter gesondert eingegangen.

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