Rückschlag für die Gegner der Traisentalschnellstraße

In den Schlagzeilen sind meist nur der Lobautunnel und die Marchfeldschnellstraße S8 zu finden. Der Straßenbaustopp von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat aber auch andere Bauvorhaben betroffen. Etwa die Traisentalschnellstraße S34 bei St. Pölten. Dort liefern sich Gegner und Befürworter seit Jahren einen heftigen Schlagabtausch. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVwG hat diese Woche jene gestärkt, die das Projekt um jeden Preis umsetzen wollen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP wurde bereits 2019 positiv abgeschlossen. Dennoch haben die Gegner nicht aufgegeben und dabei auch Unterstützung von Gewessler erhalten. Die Hoffnung ruhte auf der seltenen Tier- und Pflanzenwelt des ehemaligen Garnisonsübungsplatzes des Bundesheeres in St. Pölten.
Die geplante Schnellstraße würde dieses Gebiet zweiteilen und so eine Gefahr für Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Libellen bedeuten. Und für Urzeitkrebse, die dort entdeckt worden seien. Das wurde von zahlreichen Initiativen an das BVwG herangetragen.
Seit dieser Woche gibt es ein Urteil dazu und das wird die Beschwerdeführer nicht freuen. „Im Übrigen werden die Beschwerden und Anträge abgewiesen“, heißt es auf der zweiten Seite der Entscheidung. Lediglich auf die Urzeitkrebse ist der Richter gesondert eingegangen.
Anzeige gegen Gewessler
Zitat aus dem Urteil: „Auf Grundlage der im Dokument „Stellungnahme zu den Bescheidbeschwerden“ der Konsensinhaberin vom 01. 06. 2021 auf Seite 17 angeführten Beispiele der Umsiedlung von Urzeitkrebsen ist ein Detailkonzept vorzulegen, das aufbauend auf den Erfahrungen der angeführten Beispiele und unter Betreuung durch einen Experten für Urzeitkrebse mit praktischer Erfahrung die Maßnahme verortet, die Methode im Detail beschreibt und allfällige weitere Maßnahmen zur Absicherung des Erfolges beschreibt.“
Die Initiative für den Bau der S34, allen voran der ehemalige SPÖ-Nationalratsabgeordnete Anton Heinzl, wollen aufgrund des Urteils jetzt erneut fordern, dass das Projekt endlich umgesetzt wird. Immerhin sei es Teil des Bundesstraßengesetzes. Deshalb wurde bereits einmal eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die von der Anklagebehörde aber nicht aufgegriffen worden ist. Nach dem BVwG-Urteil wird die Initiative jetzt erneut die Staatsanwaltschaft bemühen.
Die Straßengegner können natürlich eine Beschwerde gegen das BVwG-Urteil erheben. Dafür müssten sie aber den Verfassungsgerichtshof oder über eine Revision den Verwaltungsgerichtshof bemühen. Was sie wohl auch tun werden.
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