
© Kurier/Juerg Christandl
Rückschlag für die Gegner der Traisentalschnellstraße
S34: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden und Anträge abgelehnt. Lediglich die Urzeitkrebse müssten besonders geschützt werden
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S34: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden und Anträge abgelehnt. Lediglich die Urzeitkrebse müssten besonders geschützt werden