Republik ignoriert Flutschutz-Urteil
St. Pölten. Rechtsanwalt Peter Gloß ist an und für sich nicht für markige Sprüche zu haben. Doch ausgerechnet ein rechtskräftiges Urteil gegen die Republik Österreich lässt ihn nun zürnen. „Weil in der Causa nichts passiert ist, wäre jetzt sogar Beugehaft gegen einen Minister denkbar“, sagt er.
Aber der Reihe nach: Nach einem Hochwasser in der verschlafenen Ortschaft Loich, NÖ, beschloss die Republik im Jahr 1998 den Loichbach mittels einer Steinwurf-Mauer zu bändigen. Zwar ohne wasserbehördliche Genehmigung, doch in dringenden Fällen ist dies sogar erlaubt.
Der Flutschutz, der nur auf einer Uferseite errichtet wurde, hatte dann auch Auswirkungen – und zwar auf das gegenüberliegende Grundstück einer betagten Bauernfamilie. „Es wurde einiges an Grund unterspült und weggeschwemmt“, erzählt Gloß. Die Emissionen sind übrigens durch ein Gutachten auch weitgehend belegt.
Nichts passiert
Die Landwirte zogen mit dem Juristen 2008 vor Gericht, mehrere Jahre ging der Streit hin und her. Gleich mehrmals musste sich der Oberste Gerichtshof mit der Causa befassen, bis er im Jahr 2011 ein rechtskräftiges Urteil gegen den Beschuldigten fällte. „Es wurde klargestellt, dass die Emissionen zu unterlassen sind“, erklärt der Rechtsanwalt.
Doch passiert ist bisher nichts. Weder wurde die Steinmauer weggerissen und damit der ursprüngliche Zustand des Baches wiederhergestellt, noch gab es andere Bemühungen dem Urteilsspruch nachzukommen.
Für Gloß und seine Mandanten ein untragbarer Zustand. Der Jurist hat nun zwei Möglichkeiten zu handeln. „Ich könnte versuchen eine Geldstrafe zu erwirken.“ Zweite Variante: Er fordert Beugehaft. Dafür kann aber nur ein repräsentierendes Organ der Republik infrage kommen – also ein Minister. Ob der Rechtsanwalt aber diese letzte Karte zieht, lässt er sich noch offen.
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