Rechtswidrig: Cobra verhaftet den Falschen

Rechtswidrig: Cobra verhaftet den Falschen
Die Spezialeinheit sollte einen Räuber überrumpeln, warf aber einen Kunden durchs Lokal. Der Verwaltungssenat verurteilt den Einsatz.

Ich hab die Kerle nur aus den Augenwinkeln gesehen. Sie haben mich gepackt und über die Tische geworfen. Wie im Film, hab" ich mir gedacht. Da sind ein paar Halbstarke auf Streit aus." Michael Linauer, 29, aus St. Pölten machte am 2. November 2011 brutalen Live-Kontakt mit der Spezialeinheit "Cobra", die er an sich vergöttert. "Ich bin ein großer Fan, weil die sind eine Elite." Jetzt hat die Elite einen schwarzen Fleck auf der Weste: Sie wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes NÖ verurteilt, weil sie beim McDonald’s in Krems den Bierführer statt einem Tankstellenräuber überrumpelte.

Wortwörtlich spricht der UVS in seinem Bescheid von einem "groben Koordinations- und Organisationsverschulden". Bei dem aus dem Ruder gelaufenen Einsatz sei "namentlich der elementare Führungsgrundsatz der Einheit der Führung missachtet" worden. "Völlig unzureichende Koordinierung der eingesetzten Kräfte" sei der "Grund für die verfehlte Festnahme" gewesen. Linauers 15-minütige brutale Festnahme in Handschellen, – ehe sich der Irrtum aufklärte – sei schlichtweg rechtswidrig gewesen.

Brutal-Burger

Rechtswidrig: Cobra verhaftet den Falschen

Der unbescholtene Fast-Food-Fan – 192 Zentimeter groß und 105 Kilo schwer – hatte neben seiner Lebensgefährtin gerade in einen "Burger" gebissen, als er vom Sessel gerissen wurde. Er erfuhr erst später, dass man ihn mit einem 170 Zentimeter großen, 70 Kilo schweren Türken verwechselt hatte, der zwei Tische entfernt saß.

Am Einsatz waren 25 Beamte der Cobra, der St. Pöltener Stadtpolizei und die Sondereinheit für Observation (SOE) beteiligt. Letztere ortete mit einer mobilen Peilstation das Räuber-Handy. Doch weder war ein Kommando festgelegt worden, noch hörten alle Funk mit. Laut UVS sei der Zugriff "zu früh und ohne ausreichende Abklärung erfolgt".

Die Republik muss Linauer jetzt 1702,50 Euro Verfahrenskosten zahlen. Anwalt Josef Gallauner: "Unserer Maßnahmenbeschwerde wurde in praktisch allen Punkten recht gegeben. Man hat es ja nicht einmal der Mühe wert gefunden, meinen Mandanten unverzüglich über den Tatvorwurf zu informieren. So geht es nicht."

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Einsatzbeamten bei der Staatsanwaltschaft Krems ("Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person") ist noch nicht abgeschlossen.

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