Reben im Visier der Spekulanten

„Schleichende Bauland-Ausweitung“ in Klosterneuburg? „Eine Fehlinformation“, sagt der Bürgermeister
Preistreiberei bei landwirtschaftlichem Boden nimmt zu: NÖ reagiert und verschärft jetzt das Gesetz.

Die Weinkultur ist ein rot-weiß-rotes Markenzeichen. Besonders in der Ostregion kämpfen Winzer aber damit, dass Weingärten immer öfter zu begehrten Objekten von Grundstücksspekulanten verkommen. Niederösterreich will das nun per Gesetz unterbinden.

Weinbauern aus der Thermenregion beklagen, dass frei gewordene Weingärten zunehmend von Käufern erworben werden, die kein Interesse an der Bewirtschaftung haben. Die Rebflächen werden gerodet und liegen brach. Der neue Eigentümer spekuliert damit, dass sein Grundstück zu (teurem) Bauland umgewidmet wird.

Das treibt die Preise nach oben, wie auch ein Beispiel aus der Region beweist, bei dem ein frei gewordener Weingarten durch einen Immobilienmakler versteigert wurde. Statt des ortsüblichen Quadratmeterpreises von etwa 7 bis 10 Euro wurden 25 Euro geboten – in der Hoffnung, dass die Fläche eines Tages zu heiß begehrtem Bauland werden könnte.

In einem anderen Fall möchte ein Unternehmen einen freien Weingarten als Ort für Naturbestattungen nutzen und hat rund 15 Euro pro Quadratmeter bezahlt.

Liebhaberei

Nicht selten werden kleinere Rebflächen auch von Privatpersonen aus reiner Liebhaberei gekauft. „Da zählt nur, dass derjenige dann sagen kann, er hat einen Weingarten. Ernsthaft produziert wird dort aber natürlich nicht“, berichten Winzer, die die Entwicklung mit Sorge beobachten.

Zwar räumt das Grundverkehrsgesetz Bauern Einspruchsrechte ein, wenn ein Nicht-Landwirt landwirtschaftlichen Boden erwirbt. In einem Verfahren beurteilt die Grundverkehrskommission dann, ob der Käufer zum Erwerb berechtigt ist. Wird gegen ihn entschieden, können die Bauern das betreffende Grundstück mittels Vorkaufsrecht erwerben und weiter bewirtschaften. So soll verhindert werden, dass der Grünlandpreis künstlich hochgetrieben wird und Produktionsflächen zerstückelt werden.

Allerdings gilt diese Regelung erst ab einer Flächengröße von 3000 Quadratmetern. Weingärten liegen oft unter dieser Grenze.

Reben im Visier der Spekulanten

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf

„Die Weingärten sind dazu da, damit unsere Winzer Wein produzieren, und zwar weiterhin in der herausragenden Qualität“, sagt Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Darum werde Niederösterreich das entsprechende Gesetz nun verschärfen. Für Rebflächen sollen die Einspruchsrechte bereits ab einer Größe von 1000 Quadratmetern gelten. Bereits im März soll der Landtag die Änderung absegnen.

„Damit stoppen wir die Spekulation mit Weinbau-Flächen“, sagt Pernkopf. „Zum anderen wollen wir damit aber auch Zersiedelung und Flächenverbrauch weiter beschränken – gerade rund um Wien.“ Die Verschärfung im Grundverkehrsgesetz sei Teil des Projekts „Grüner Ring“, das Grünräume und landwirtschaftliche Flächen rund um die Bundeshauptstadt vor Verbauung schützen soll.

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