Raucher-Rebell zieht vor das Höchstgericht

Raucher-Rebell zieht vor das Höchstgericht
Gastronom und Trafikant Werner Staud nutzte eine Gesetzeslücke.

Wenn es nur als Schmäh gemeint war, ist daraus längst Ernst geworden: Werner Staud, Eigentümer des Restaurants Bierhof in Bad Vöslau (NÖ) betreibt in seinem Lokal auch eine Trafik. Als Wirt darf er eigentlich nur eingeschränkt rauchen lassen. In einer Trafik ist es jedoch uneingeschränkt erlaubt, an der Zigarette ziehen. Diese Gesetzeslücke nützte Staud: "Ich bin eine Trafik." Und lässt auf Teufel komm raus pofeln.

Als der KURIER im Vorjahr über die originelle Auslegung des Tabakgesetzes berichtete, begann der mediale Sturm auf das "Trafik-Restaurant". TV- und Radiosender sowie Zeitungen berichteten über den Tabak-Gastronomen. Mittlerweile wurde es ruhig um den Bierhof. Und Staud lässt weiter pofeln. Mehrere Behörden haben sich an ihm und seinem prominenten Anwalt Manfred Ainedter bisher die Zähne ausgebissen.

Verwaltungsstrafen

Die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Baden waren von Ainedter bereits im Vorjahr zerpflückt worden. Auch die Berufungsbescheide des Unabhängigen Verwaltungssenats sind für den Promi-Anwalt und Staud kein Grund zum Verzagen. Die Verwaltungsstrafen (wegen der fehlenden, aber in Lokalen vorschriebenen Anbringung der Raucher- und Nichtraucherpickerl) wurden nicht eingezahlt. Im Gegenteil: Ainedter zieht für Staud nun vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

"Derselbe Sachverhalt wurde zwei Mal angezeigt. Das kann nicht sein", sagt Ainedter. Außerdem beruft er sich auf das Tabakgesetz, in dem Rauchen in einer Trafik ausdrücklich genehmigt ist. "Für meinen Mandanten entfällt jegliche Strafbarkeit." Ainedter verlangt vom VwGH, die Bescheide aufzuheben und Stauds Verfahrenskosten von 2652,80 Euro zu ersetzen.

Noch hat Staud keinen Cent Strafe gezahlt. Und er lässt nach wie vor im Lokal rauchen (Ausnahme: ein kleiner Nichtraucher-Raum). "Es gibt keine Beschwerden", meint er. "Die Leute sind glücklich, dass sie bei mir rauchen dürfen."

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