"Psycho-Krimi" mit Nachwehen

"Psycho-Krimi" mit Nachwehen
Firmenchef fälschte mehrere Drohbriefe und musste wegen Falschaussage vors Gericht: sieben Monate auf Bewährung.
"Psycho-Krimi" mit Nachwehen

Karl H. bezeichnete sich als Opfer eines Psycho-Terrors, sprach Anfang des Jahres von verdächtigen Pralinen auf der Windschutzscheibe seines Autos, die er mit dem vergifteten Bürgermeister in Spitz an der Donau in Verbindung brachte, und behauptete, der Adressat mehrerer böser Drohbriefe zu sein.

Doch dass der 51-Jährige nicht nur Empfänger, sondern auch Absender der insgesamt fünf „anonymen“ Schriftstücke war, fanden Polizisten im Laufe der Ermittlungen heraus. Das brachte den Familienvater und Unternehmer aus dem südlichen Waldviertel nun auf die Anklagebank .

Wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung musste sich Karl H. Dienstagvormittag vor Gericht verantworten. „Es tut mir leid. Es wird nicht mehr vorkommen“, versicherte der 51-Jährige Richterin Susanne Daniel. Er zeigte sich reumütig und voll geständig. Noch dazu war ihm die ganze Sache sichtlich unangenehm.

Motiv

Mit seinem fingierten Psycho-Krimi hatte H. laut Anklageschrift ein Ziel. Weil er nach seinem Rücktritt als Feuerwehr-Funktionär gerüchteweise beschuldigt wurde, während eines Festes im Jahr 2009 Gelder unterschlagen zu haben, wollte er mit mehreren anonymen Drohbriefen und letztlich mit den verdächtigen Pralinen eine neuerliche Ermittlung in Gang bringen. H. hatte Anzeige bei der Polizei erstattet, nachdem 5000 Euro aus der Festkassa verschwunden waren. Doch die Staatsanwaltschaft Krems stellte die Erhebungen ergebnislos wieder ein.

Da der 51-Jährige nicht nur einen Drohbrief schrieb, sondern „noch ein Schauferl nachlegte, wirkt sich sein Vorgehen straferschwerend aus. Sein bisher ordentlicher Lebenswandel ist ein mildernder Grund“, sagte Richterin Susanne Daniel. H. wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Die Haft muss er aber nicht absitzen, wenn er sich in den nächsten drei Probejahren nichts zu Schulden kommen lässt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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