Prozess um Vergewaltigung in Tulln: Urteile sind rechtskräftig

Symbolbild.
Eine Neuauflage des Verfahrens gegen zwei Flüchtlinge ist mittlerweile ausgeschlossen.

Es war ein Urteil, das österreichweit für heftige Diskussionen sorgte: Ende März 2018 mussten sich zwei Männer vor einem Schöffensenat in St. Pölten verantworten. Den beiden Flüchtlingen wurde zur Last gelegt, eine 15-Jährige in Tulln vergewaltigt zu haben. Die beiden sollen das Mädchen in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft attackiert und in der Folge mehrmals missbraucht haben. An der Hose des angeblichen Opfers konnten später Spermaspuren gesichert werden. Die Verdächtigen bestritten allerdings jede Gewaltanwendung und sprachen von „einvernehmlichen Sex“. Die Schöffen glaubten den Angeklagten, sie wurden – nicht rechtskräftig – freigesprochen.

Das Urteil ließ die Wogen hochgehen, in sozialen Medien wurden nicht nur die Verdächtigen heftig attackiert, auch die Anwältinnen mussten Bedrohungen über sich ergehen lassen. Und sogar der Generalsekretär und Sektionsleiter im Justizministerium, Christian Pilnacek, äußerste sich gegenüber dem ORF zu der Causa. Er hoffe, „dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Erfolg hat“, sagte er gegenüber einem Reporter.

Kein Verfahrensfehler

Zu einem rechtlichen Nachspiel wird es allerdings nicht mehr kommen. Wie der KURIER in Erfahrung bringen konnte, sind die Urteile nun rechtskräftig. Dies bestätigt auch Leopold Bien, Erster Staatsanwalt am Landesgericht St. Pölten. „Für einen neuen Prozess hätte ein Urteils- oder Verfahrensfehler vorliegen müssen. Dies ist aber nicht der Fall“, sagt er.

Für Anwältin Andrea Schmidt, die den Afghanen verteidigte, ist dieses Ergebnis „ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit“. Auch ihre Kollegin Valentina Murr, die den Somalier vertrat, zeigte sich mit dem Ergebnis naturgemäß zufrieden.

Wie es nun mit den beiden Flüchtlingen aber weitergeht, ist noch völlig offen. Gegen sie liegt ein Abschiebebescheid vor, der vom Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl ausgestellt wurde.

Eine Beschwerde dagegen gibt es bereits, eine Entscheidung aber noch nicht.

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