Prozess um Todesanzeige: Schimanek bekannte sich nicht schuldig

Langenloiser FPÖ-Stadtrat in Krems wegen Wiederbetätigung angeklagt - Bei Rechtsextremen verbreitetes Zitat und „Irminsul“-Symbol auf Parte für Vater des 56-Jährigen.
NIEDERÖSTERREICH: PROZESS NACH VERBOTSGESETZ: TOMANEK / SCHIMANEK

Wegen der Todesanzeige für seinen Vater hat sich René Schimanek, früherer Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), am Mittwoch in einem Prozess nach dem Verbotsgesetz in Krems verantworten müssen. Der blaue Stadtrat soll die Veröffentlichung der Parte, auf der das bei Rechtsextremen verbreitete Zitat „...und ewig lebt der Toten Tatenruhm“ und ein „Irminsul“-Symbol zu sehen war, auf der Langenlois-Webseite veranlasst haben. Er bekannte sich nicht schuldig.

Nach dem Tod des ehemaligen niederösterreichischen FPÖ-Landesrats Hans-Jörg Schimanek senior hatte der Beschuldigte laut Anklage Ende Dezember 2024 eine Mitarbeiterin der Stadtgemeinde per WhatsApp um die Veröffentlichung gebeten. Ein Kollege der Frau stellte die Todesanzeige am 30. Dezember 2024 auf die Webseite. Zu sehen war auf der Parte das in rechtsextremen Kreisen verwendete „Irminsul“-Symbol und der Spruch „...und ewig lebt der Toten Tatenruhm“, der laut Staatsanwaltschaft im Nationalsozialismus dazu diente, gefallene Soldaten als Helden darzustellen.

Der 56-Jährige sei unbescholten, habe aber das Wissen um die Bedeutung des im Nationalsozialismus verwendeten Symbols und Spruchs. Für rechtsextreme Kreise sei damit „Verherrlichung und Glorifizierung der NS-Zeit“ verbunden, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. 

Parte im Auftrag des Vaters 

Schimanek sagte, er habe die Parte „im Auftrag“ seines Vaters erstellt, der Wünsche geäußert hatte. Das „Irminsul“-Symbol stehe für einen Lebensbaum. Sein Vater habe damit „in keinster Weise“ eine Verbindung zur NS-Zeit hergestellt. „Mein Anspruch war, eine würdige Traueranzeige für meinen Vater zu gestalten“, betonte der 56-Jährige. Er habe sich - auch in Hinblick auf seine politische Tätigkeit - viele Gedanken um die Gestaltung der Parte gemacht und sei „nicht ansatzweise darauf gekommen“, dass es sich um ein verbotenes Symbol handle. Das Zitat sei ein „würdiger Spruch“, um das Leben und die Leistungen seines Vaters entsprechend darzustellen. 

Die Staatsanwaltschaft Krems wollte das Verfahren ursprünglich einstellen, auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft wurde aber Anklage erhoben, wie auch Verteidiger Werner Tomanek im Eröffnungsvortrag erwähnte. Die Geschworenenverhandlung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Prozess stieß auf großes Medieninteresse.

Angeklagt ist René Schimanek nach Paragraf 3g Verbotsgesetz (Absätze eins und zwei), weil er die Tat auf eine Weise begangen haben soll, dass sie vielen Menschen zugänglich wird. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm ein bis zehn Jahre Haft.

Weiter Stadtrat in Langenlois

Ein Mandatsverlust wäre bei einer bedingten Strafe von mehr als einem Jahr oder bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten die Folge. Ermittlungen nach einer Hausdurchsuchung in einem Forsthaus in Langenlois, in dem Schimanek hauptgemeldet war, wurden dagegen eingestellt. Diesbezüglich konnte kein Eigentümer der sichergestellten NS-Devotionalien festgestellt werden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung der Gegenstände beantragt. Die Razzia hatte im Zuge von Erhebungen gegen die militante Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ stattgefunden. Nach Vorwürfen bat er im Februar 2025 um die Auflösung seines Dienstverhältnisses als Büroleiter von Rosenkranz. Stadtrat in Langenlois blieb er weiterhin. 

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