Todesrune als Geburtstagsgeschenk: Schimanek-Sohn wegen Wiederbetätigung verurteilt
An den Wänden in der Wohnung von Hansjörg Schimanek Jr. hingen gerahmte Bilder von SS-Soldaten mit Hakenkreuzen, eine Urkunde mit Geburtstagswünschen an den „Gaubeaufragten Schimanek“, unterschrieben mit „Der Führer“ und eine Todesanzeige mit Todesrune.
„Ich habe historisches Interesse“, erklärte der Angeklagte am Montag im Landesgericht. Der 62-Jährige musste sich wegen Wiederbetätigung verantworten – und wurde zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Bei einigen Bildern handle es sich um Verwandte, verteidigte sich Schimanek. Unter den SS-Soldaten seien etwa ein Onkel und ein Cousin seiner Großmutter. Auf die Frage der Richterin, warum denn die Großmutter selbst nicht an der Wand hänge, sondern ein Cousin, an dessen Name sich Schimanek nicht einmal mehr erinnern würde, meinte dieser, die Großmutter sei im Fotoalbum zu finden. „Ich bin keine ewig braune Seele, ich bin seit 30 Jahren politisch inaktiv“, so Schimanek.
"Geschichtlich erledigt"
Auf die Frage, welche Rolle der Nationalsozialismus für ihn spiele, meinte der Angeklagte, das sei „geschichtlich für ihn erledigt.“ Sein geschichtliches Interesse beschränke sich außerdem nicht auf das sogenannte Dritte Reich und den Zweiten Weltkrieg. Viele der Bilder und Dokumente habe er auch geschenkt bekommen, unter anderem von seinem Vater, sagte Schimanek.
Geburtstagswünsche an Gaubeauftragten
Thema der Gerichtsverhandlung war auch, wer außer dem Angeklagten Zugang zu der Gemeindebauwohnung in Floridsdorf hatte. Laut Verteidiger waren dies nur die Söhne des Angeklagten, eine Freundin eines Sohnes, sowie ein Bekannter, der dort auch hauptgemeldet war und zwischendurch dort übernachtete.
Dieser Bekannte war zwischenzeitlich auch als Beschuldigter geführt worden. „Ich habe ihn auch gefragt, ob er ein Problem damit hat, dass in der Wohnung Gegenstände hängen, die nicht im Einklang mit der Verfassung sind“, so der Angeklagte. Es sei für seinen Bekannten „kein Problem“ gewesen.
Die aufgehängten Bilder seien nicht etwa in Schränken versteckt, sondern sichtbar angebracht worden für jedermann, der die Wohnung besuchte, weshalb anzunehmen sei, dass diese propagandistisch zur Schau gestellt wurden, argumentierte der Staatsanwalt. Weitere NS-Devotionalien, die in Schränken gefunden wurden, waren deshalb nicht Gegenstand der Anklage.
Die Entscheidung der acht Geschworenen fiel in vier der fünf Anklagepunkte einstimmig, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mildernd wertete der Richter den ordentlichen Lebenswandel des bereits mehrfach wegen Wiederbetätigung Verurteilten, der inzwischen wieder als rechtlich unbescholten galt. Erschwerend kam dazu, dass es sich um mehrere Darstellungen mit NS-Bezug handelte, so der Richter.
In der Szene bekannt
Hansjörg Schimanek Jr. ist in der Szene bereits jahrelang bekannt. So war der heute 62-Jährige bereits in den 1990er-Jahren als Rechtsextremer aktiv. 1995 wurde er im Landesgericht Wien wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Oberste Gerichtshof reduzierte diese Strafe später auf acht Jahre. Gemeinsam mit Gottfried Küssel, Schlüsselfigur der deutschsprachigen Neonazi-Szene, organisierte Schimanek damals „paramilitärische Übungen“.
Hansjörg Schimanek Jr. ist nicht der Einzige in der Familie, gegen den Ermittlungen laufen. So muss sich sein Bruder René Schimanek am 11. März vor dem Landesgericht Krems wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Verbotsgesetz verantworten. Es geht dabei um die Veröffentlichung einer Todesanzeige seines verstorbenen Vaters, auf der eine Rune zu sehen war, die in rechtsextremen Kreisen verwendet wird.
Weitere Anklagen
Auch die beiden Söhne von Hansjörg Schimanek Jr. gerieten bereits ins Visier der Justiz. Sie müssen sich in Deutschland derzeit im Zuge des Prozesses gegen die „Sächsische Separatisten“ verantworten. Insgesamt acht Angeklagten wird in Dresden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen.
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