Sieben Jahre Haft wegen Gewalt an Kindern und Ex-Partnerin

Landesgericht Krems von außen, davor ein Kameramann
49-jähriger Mann aus dem Waldviertel wegen fortgesetzter Gewaltausübung verurteilt, nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung

  • Ein 49-jähriger Waldviertler steht wegen jahrelanger Gewalt gegen seine Kinder, Stiefkinder und seiner Ex-Partnerin vor Gericht.
  • Mehrere Opfer schilderten wiederholte Misshandlungen.
  • Das Urteil  ist noch nicht rechtskräftig.

Weil er seine minderjährigen Kinder und Stiefkinder über Jahre hinweg geschlagen, eingesperrt und auch seine Ex-Lebensgefährtin misshandelt haben soll, musste sich ein 49-jähriger Waldviertler am Montag am Landesgericht Krems verantworten. Ihm wird fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen.

Der Mann bekannte sich teilweise schuldig. "Ich habe kein Kind eingesperrt und kein Kind geschlagen", beteuerte er jedoch.

"Ich frage mich immer wieder selbst, warum sie das behaupten. Ich glaub, dass das Neid ist. Weil ich mein Leben im Griff habe, weil ich ein Haus habe", so der Angeklagte. "Das Knien gebe ich zu. Sie haben zum Beispiel meinen Laptop ruiniert und nicht zugegeben, dass sie es waren. Da haben sie halt knien müssen." Für den Angeklagten waren dies "erzieherische Maßnahmen". 

Über Jahre misshandelt

Laut Anklage wurden ein Stiefsohn, eine Stieftochter sowie ein leiblicher Sohn und eine leibliche Tochter misshandelt.

Der Tatzeitraum erstreckt sich von 2009 bis Dezember 2023. Die Kinder sollen über Jahre kontrolliert und in ihrer Lebensführung massiv eingeschränkt worden sein. Ihnen wurden nicht nur Schläge versetzt, sondern sie seien teils stunden- oder nächtelang in Waschküche, Holzlager oder Abstellraum eingesperrt worden. Auch die 2001 geborene Stieftochter sei ab dem achten Lebensjahr in Kellerräumen festgehalten worden. Laut Gutachten leidet sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung, ihr Therapiebedarf beträgt drei bis fünf Jahre.

Auch die Kindesmutter und damalige Partnerin des 49-Jährigen dürfte vom Angeklagten misshandelt und teilweise über Nacht in Waschküche oder Holzlagerraum eingesperrt worden sein. Der Beschuldigte gab am Montag zu, sie zwei mal geschlagen zu haben.

2017 hatte die Frau mit den Kindern das gemeinsame Haus verlassen. Gegen sie läuft ein gesondertes Verfahren wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung. Am Montag machte sie ebenso wie eine Tochter von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch und sagte somit als Zeugin nicht aus.

Mehrfach Eingesperrt

Die Stiefkinder und der leibliche Sohn schilderten in ihren Einvernahmen wiederkehrende Misshandlungen und Bestrafungen. Mehrfaches Einsperren sei bestätigt worden. Auch die Großmutter habe Auffälligkeiten bei den Enkeln bemerkt, konkrete Übergriffe seien ihr jedoch erst im Zuge der Ermittlungen bekanntgeworden. Die Staatsanwältin bezeichnete die Handlungen in ihrem Schlussvortrag als „keine Erziehungsmethoden“. „Es ist ein Fall, bei dem man sich mehr Zivilcourage im Umfeld der Kinder wünschen würde.“ Der Verteidiger hingegen sprach von „widersprüchlichen Aussagen mit Übertreibungstendenz“.

Der 2008 geborene Sohn, dessen Anzeige das Verfahren ins Rollen brachte, lebt heute bei der Großmutter. Die jüngste Tochter des Angeklagten, Jahrgang 2015, ist in einer Pflegefamilie untergebracht. Für zwei der Kinder besteht keine Sorgepflicht mehr. Kurz nach 14.15 Uhr zogen sich die Schöffen zur Beratung zurück.  „Es haben sich die Zeiten geändert“, betonte die vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung.

Derartige Handlungen seien spätestens seit einer Gesetzesreform 2009 strafbar, selbst wenn es zu keinen direkten Verletzungen komme. Die Strafdauer von sieben Jahren sei hier „notwendig und absolut angemessen“ in general- und spezialpräventiver Hinsicht. Der Beschuldigte müsse begreifen, dass es sich „um keine Kavaliersdelikte handelt“. Bei der Strafbemessung wirkten sich u.a. der lange Tatzeitraum und die Vielzahl der Opfer als erschwerend aus. Mildernd gewertet wurde der bisher ordentliche Lebenswandel des 49-Jährigen.

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