Misshandlung in Vorarlberger Ferienheim: Buben quälten 7-Jährigen

Ein Bub soll misshandelt worden sein (Symbolbild)
Zusammenfassung
- Im Vorarlberger Ferienheim wurden zwei Buben (11 und 12 Jahre) beschuldigt, jüngere Zimmerkameraden schwer misshandelt zu haben.
- Das Bezirksgericht Dornbirn verurteilte den Heimbetreiber nicht rechtskräftig zu 23.000 Euro Schmerzengeld und stellte grobe Defizite im Kinderschutz fest.
- Die Heimleitung reagierte laut Kritik nur zögerlich, es gab keine ausreichenden Schutzmaßnahmen und das Personal konsumierte erheblich Alkohol.
In Vorarlberg ist ein schwerer Fall von Kindergewalt in einem Ferienheim publik geworden. Der Heimbetreiber muss laut dem Bezirksgericht Dornbirn nicht rechtskräftig Schmerzengeld in Höhe von 23.000 Euro an einen Siebenjährigen bezahlen, der von zwei elf und zwölf Jahre alten Zimmerkameraden misshandelt worden sein soll, berichteten die Vorarlberger Nachrichten.
Dem Betreiber wurden grobe Missstände in der Betreuung vorgeworfen. In dem Ferienheim wurden pro Turnus im Sommer 90 bis 100 Kinder zwischen sechs und 13 Jahren betreut. Ein nicht strafmündiges Brüderpaar soll dabei zwei jüngere Zimmerkameraden schwer misshandelt haben.
Laut dem Zeitungsbericht wurde eines der Kinder etwa in einen Spind gesperrt, danach sprühten die Buben Deo hinein.
Wie die Vorwürfe lauten
Die beiden elf und zwölf Jahre alten Kinder sollen ihren Zimmerkollegen zudem ans Bett gefesselt und ausgepeitscht haben, auch sexuelle Übergriffe sollen stattgefunden haben. Eines der beiden Opfer musste in der Folge im Spital behandelt werden. Von den Vorgängen habe die Heimleitung erst am letzten Turnustag Kenntnis erlangt, hieß es.
Rechtsanwalt Stefan Denifl - er vertritt eines der Opfer - kritisierte laut dem Zeitungsbericht, dass die Beklagten nur lasch und zögerlich reagiert und sich zu wenig um die Opfer bemüht hätten. So soll es auch in späteren Turnussen Fälle von Übergriffen unter Kindern gegeben haben.
Das Urteil des Bezirksgerichts
Das Bezirksgericht erkannte schwere Defizite im Kinderschutz, so habe es für die Kinder keine Vertrauensperson gegeben, keinen anonymen Briefkasten und keine regelmäßigen Kontrollgänge durch das Heimpersonal. Dieses soll dort zudem erheblich Alkohol konsumiert haben, so die Kritik. Da bei dem Siebenjährigen Spät- und Dauerfolgen zu erwarten seien, wurde dem Ferienheim zudem eine Haftung für künftige Schäden auferlegt.
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