Auftragsmörder im Darknet gesucht: 15 Jahre Haft

Auftragsmörder im Darknet gesucht: 15 Jahre Haft
Der Mann wollte laut Anklage Ex-Partnerin töten lassen. Der 53-Jährige legte im Prozess Geständnis ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach stundenlangem Leugnen und der Suche nach Ausreden war Schluss. Zu erdrückend waren die Beweise und belastenden Aussagen.

Eine Wende in Form eines späten Geständnisses brachte am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen einen 53-jährigen IT-Fachmann aus dem Bezirk Baden. Der Chef mehrere Firmen war angeklagt, weil er im Darknet einen Auftragskiller für seine verhasste Ex-Partnerin (45) gesucht hatte.

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In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133

Unter dem Pseudonym „Sunnyboy“ tauchte der Unternehmer in die moralischen Untiefen auf einschlägigen Darknet-Seiten ab. Die sichergestellten Chatprotokolle zeugen von einem perfiden Tatplan. Nachricht an „Knochenbrecher“: „Ich brauche jemanden für einen Job in Österreich. Eine Frau soll sterben. Sie quält Kinder, also ist es ziemlich dringend“.

Geheimdienst hatte ein Auge auf die Seite

Glück für die 45-Jährige, dass der britische Inlandsgeheimdienst MI5 auf dem virtuellen Marktplatz für Schwerverbrechen namens „Online Killer Market“ bereits verdeckt mitlas. Anfang März erging der entscheidende Hinweis aus Manchester an die österreichischen Behörden, worauf die Frau sofort unter Polizeischutz gestellt und der Ex-Partner observiert wurde. 

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Als die Ermittler die Unternehmerin fragten, wer Interesse an ihrem Tod hätte, fiel der Verdacht sofort auf ihren Ex. Das getrennte Paar führte einen erbitterten Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn. „Er wollte diese belastende Situation endlich beenden, indem er sie beseitigt“, erklärte der Staatsanwalt beim Prozess. 

Der Angeklagte, der mit seiner Firma IT-Sicherheitssysteme für die Polizei in Deutschland  entwickelt, gab zu, die belastenden Nachrichten geschrieben zu haben, meinte aber: „Ich habe da einfach blöd herumgetippt. Es war für mich ein Spiel“. Er habe eine Fantasie ausgelebt, um den Ballast des Sorgerechtsstreits loszuwerden und Frust abzubauen, erklärten zunächst auch seine Verteidiger Rudolf Mayer und Manfred Arbacher-Stöger.

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Bitcoin für Auftrag überwiesen

Doch bei dieser Version blieb es nicht. Am späten Nachmittag überraschte der 53-Jährige schließlich mit seinem Geständnis. „Es war totaler Blödsinn, es tut mir fürchterlich leid“, gab er die Vorwürfe zu. Er hatte als Gage für den Auftragsmord sogar Bitcoins im Gegenwert von 9.000 US-Dollar auf ein Treuhand-Wallet überwiesen.

Den mutmaßlichen Auftragskillern lieferte er nicht nur den Namen, Fotos, die Adresse und alle Details zu seiner Ex-Partnerin. Er nannte auch penibel die Tage und Stunden, an dem der Anschlag passieren sollte. „Es waren genau die Zeiten, in denen der Sohn bei ihnen war“, stellte Richterin Birgit Borns fest.

Dem Kind sollte nichts geschehen. Beim neuen Freund der 45-Jährigen war er weniger besorgt: „Ist egal, wenn der Partner der Zielperson verletzt wird“, stand in den Chats. Geplant sei gewesen, die Frau auf der Straße zu überfahren und es wie einen Unfall aussehen zu lassen.

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Opfer war geschockt

„Ich bin der Meinung, dass es ihm definitiv ernst war“, sagte die Ex-Lebensgefährtin im Prozess aus. Die Beziehung sei nur anfangs „traumhaft“ gewesen, so die 45-Jährige. Danach habe sich der Mann völlig gewandelt. Die Rede war von „Psychoterror“, der von ihm ausgeübt wurde. Deshalb sei sie auch bei der Gewaltberatung gewesen. Mehrmals wurde auch an ihren Autoreifen manipuliert.

Die Frau hatte „Todesangst“ und „leidet bis heute an den psychischen Folgen“, sagte der Privatbeteiligtenvertreter. Die Schadenersatz-Forderung von mindestens rund 29.000 Euro wurde vom Angeklagten anerkannt.

Einstimmiger Wahrspruch der Geschworenen

Laut einem Gutachten der Sachverständigen Sigrun Roßmanith ist der 53-Jährige zurechnungsfähig. Im Fall eines Schuldspruchs droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren oder lebenslang.

Das Urteil: 15 Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Die Entscheidung der Geschworenen für einen Schuldspruch fiel einstimmig.

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